Hundegesetz in Berlin: Chippflicht ab 201023. September 2007 In Berlin gibt es seit 2004 Bestimmungen zur Kennzeichnung von Tieren mittels Mikrochip. So gilt für alle Hunde, die nach dem 1. Januar 2005 neu angeschafft wurden, eine Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip. Für alle Hunde, die vor diesem Zeitpunkt angeschafft wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2010. Das heißt, spätestens 2010 muss jeder Hund in Berlin gechippt sein.
Claudia Hämmerling, tierschutzpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen verspricht sich von dieser Regelung einen größeren Schutz der Tiere. In einer Pressemeldung erklärte sie dazu, dass immer mehr Tiere ausgesetzt würden. Bei gekennzeichneten Tieren könnten sich die Besitzer nicht so verantwortungslos verhalten. “Eine Meinung, die ich uneingeschränkt teile.“ betont Philip McCreight von Tasso, Hattersheim. “In der Schweiz ist die Kennzeichnung und Registrierung seit 2006 Pflicht. Dort ist die Zahl der ausgesetzten Tiere deutlich zurückgegangen.” Ziel müsse eine länderübergreifende gesetzliche Regelung sein.
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