Mindestanforderungen: Neues Gutachten
Gemäß VO (EG) 338/97 hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vor der Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für artgeschützte Vögel aus Drittländern u.a. zu prüfen, ob die jeweiligen Arten und Stückzahlen nach dem Import beim Antragsteller artgerecht untergebracht werden können. Bei Weichfressern sind dafür mitunter Mindestmaße für wesentlich größere Arten zugrunde gelegt worden. Diese von allen Beteiligten als unbefriedigend empfundene Situation hat das Bundesamt veranlasst, ein Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung derjenigen Weichfresserarten, die artgeschützt und deshalb importgenehmigungspflichtig sind, in Auftrag zu geben. Das Gutachten über Mindestanforderungen für die Haltung von Augenbrauenhäherling (Garrulux canorus), Silberohrsonnenvogel (Leiothrix argentaurus), Sonnenvogel (Leiothrix lutea) und Beo (Gracula religiosa) wurde jüngst vorgelegt. Es beinhaltet Mindestmaße und Mindestausstattungen für Käfige und Volieren, Hinweise für die artgerechte Ernährung sowie Klima-, Licht- und Sozialansprüche dieser Arten sowohl für die vorübergehende Haltung über maximal drei Monate beim Importeur als auch für die Dauerhaltung beim importierenden Händler oder Privat-Einführer. Es ist damit zu rechnen, dass dieses Gutachten demnächst auch bei Kontrollen im Einzelhandel zugrunde gelegt wird, was mit dem geltenden Tierschutzgesetz durchaus vereinbar wäre. Gegen Einsendung eines mit DM 3,-- frankierten und adressierten DIN C4-Rückumschlags (passend für DIN A4-Briefbögen) ist eine Kopie dieses Gutachtens bei der ZZF-Geschäftsstelle, Postfach 1420, 63204 Langen erhältlich. (Jörg Turk)
Quelle: ZZA 12/2000 Seite 7 |