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Neues zu gefährlichen Hunden Auskunftsrecht und Hundehalter
Auf Initiative des hessischen Ministers des Innern und für Sport, Volker Bouffier, hat der Bundesrat beschlossen, dass die Ordnungsämter bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Hundehaltern unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister erhalten. Aus Gründen des Datenschutzes war dies bisher nicht möglich. „Die Zuverlässigkeitsprüfung von Haltern gefährlicher Hunde läuft ins Leere, wenn die Ordnungsbehörden keine umfassenden Auskünfte über einschlägige Vorstrafen der Antragsteller erhalten“, betont der Innenminister. Er hofft nun, dass die Bundesregierung diese Bundesratsinitiative für eine entsprechende Gesetzesänderung nicht blockiere. (Huh/zza)
Quelle: ZZA 3/2001 Seite 6 |