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Unterschiedliche nationale Erfordernisse Eröffnung eines Zoofachgeschäftes
Bei der Information interessierter Zuhörer in St. Petersburg wies EPO-Präsident Felix Weck nach, dass der Zoofachhandel auch innerhalb der EU unterschiedliche nationale Gesetze zu beachten hat. Auch die Erfordernisse zur Eröffnung eines Zoofachgeschäftes unterscheiden sich zum Teil erheblich.
Holland
Bis vor einem Jahr Nachweis einer kaufmännischen Ausbildung erforderlich; zur Zeit keine Bedingungen.
Italien
Keine spezielle Ausbildung erforderlich; die Zoofachhändler kommen hauptsächlich aus dem Hobbybereich. Große Firmen organisieren für ihre Kunden Ausbildungsseminare.
Frankreich
Befähigungsnachweis:
- 3 Jahre einschlägige Ausbildung/Erfahrung im Zoofachhandel
- 3 Jahre Beschäftigung in Tierschutzorganisationen
- Diplom (Studium)
- Fachwissen (bestätigt durch die Land- und Forstverwaltungen)
Österreich
Befähigungsnachweis:
- Ablegung einer Prüfung nach Lehrgang
- Studium
- Nachweis über erworbene einschlägige Erfahrungen
Deutschland
Befähigungsnachweis:
- Eine langjährige (früher: 3-jährige) praktische Erfahrung, die Kenntnisse zu allen Arten, die im Zoofachgeschäft geführt werden, vermittelt.
- Ein fakultatives Fachgespräch, das in einzelnen Bundesländern als obligatorische Prüfung angelegt ist.
- Inaugenscheinnahme des Geschäftes (Einrichtungen der Tierpräsentation durch die Behörde).
Quelle: ZZA 4/2001 Seite 34 |