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Strafsteuer auf Grund und Boden

Die von den SPD-geführten Bundesländern geplante Verschärfung der Besteuerung bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer ist eine schwere Attacke auf den Mittelstand. Dies erklärte Hermann Franzen, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH) Ende März in Berlin. Er forderte die Bundesregierung auf, die rein fiskalisch motivierte Einnahmenorientierung der Länder in die Schranken zu weisen. Eine Verschärfung der Bewertung von Grund und Boden gefährde die Fortführung und den Betriebsübergang vieler kleiner und mittlerer Handelsbetriebe. Die Erbschaftsteuerschraube sei 1996 schon stark angezogen worden und wirke heute als Mittelstandsbremse beim Unternehmensübergang. BDH-Präsident Franzen forderte für die kommenden Jahre von der Politik eine berechenbare Begleitung des Strukturwandels in der mittelständischen Wirtschaft. Wer die Erbschaftsteuerschraube über den Umweg der Anhebung der Bewertungsansätze auf über 70 Prozent der Verkehrswerte anziehen wolle, gefährde damit die Existenz von einigen Tausend Arbeitsplätzen. Der Handel appelliere daher an den Bund, die geplante Strafsteuer auf Arbeitsplätze abzuwenden.

Die Bewertung von Grund und Boden müsse sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes orientieren, das die besondere Bedeutung der in den Betrieben gebundenen Werte hervorgehoben hat. Eine pauschale Anhebung der Bewertungsgrundlage für Grund und Boden bei Betrieben sei somit ökonomisch und sachlich nicht gerechtfertigt. (BDH)

Quelle: ZZA 5/2001 Seite 13