|
10 Jahre Roter Punkt Zugewinn an Glaubwürdigkeit und Renommee
Vor exakt zehn Jahren (25. Mai 1991) haben sich die Mitglieder des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) e.V. auf einer Delegiertentagung in Heidelberg nach intensiven Diskussionen zu einem „besonderen Tierschutz im Zoofachhandel“ durchgerungen. Die damit einhergehenden Selbstbeschränkungen für die artgerechte Haltung von Heimtieren gehen deutlich über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Die Verpflichtung auf die Selbstbeschränkungen ist im Grundsatzprogramm des Zentralverbandes verankert und somit bindend für ZZF-Mitglieder.
Nach nunmehr zehn Jahren fällt die Bilanz außerordentlich positiv aus. Man kann lapidar sagen: „Das hat sich gelohnt!“ Zunächst einmal fördern die sogenannten „Heidelberger Beschlüsse“ einen progressiven und konsequenten Tierschutz im Zoofachhandel. Ein positiver Nebeneffekt: Im öffentlichen Bewusstsein haben sich die Mitgliedsbetriebe des ZZF als „verantwortungsbewusste Tierfaschgeschäfte“ darstellen können. Damit einher geht eine deutliche zunehmende Akzeptanz des einzigen berufsständischen Verbandes der Heimtierbranche bei Wissenschaft und Politik. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat den ZZF-Verband wiederholt bei der Verfassung von Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren beteiligt. Auch international erfährt der Verband über seine maßgebliche Mitarbeit in der European Pet Organsation (EPO) Aufmerksamkeit, etwa bei WA-Vertragsstaatenkonferenzen.
Was beinhalten die Heidelberger Beschlüsse im einzelnen:
Darin verpflichten sich ZZF-Mitglieder, keine Tiere zu verkaufen, die besondere Ansprüche an Futter-, Unterbringungs- oder Umweltbedingungen stellen oder nur mittels tierschutzwidriger Fang- und Transportmethoden in den Handel gelangen. Das Gleiche gilt für sogenannte Qualzuchten, das sind Tierarten, bei denen genetische Defekte in Kauf genommen oder sogar gefördert werden, um einem seltsamen „Schönheitsideal“ zu entsprechen. Zu den für die Heimtierhaltung ungeeigneten Tieren gehören beispielsweise Frettchen, Giftschlangen, die meisten Skorpione, viele Schildkrötenarten usw.
Als bedingt geeignet werden solche Heimtiere bezeichnet, die aufgrund ihrer Lebensweise auf sehr spezielle Haltungsbedingungen angewiesen sind und für die der Tierfreund besondere Fertigkeiten und Kenntnisse mitbringen muss. Dazu gehören Tiere mit räuberischem Verhalten, ausgeprägten territorialen Ansprüchen oder besonderen Futteranforderungen. Bedingt geeignete Tiere, wie beispielsweise Papageien, asiatische Streifenhörnchen, Degus und alle Reptilien, sollten mit einem roten Punkt gekennzeichnet und nur bei ausführlicher Beratung weitergegeben werden. Darüber hinaus haben sich ZZF-Mitglieder dazu verpflichtet, für Tiere nicht über den Preis zu werben.
„Die Heidelberger Beschlüsse sind eine große Errungenschaft für den Tierschutz und waren der Startschuss für einen Bewusstseinswandel sowohl bei Heimtierhaltern als auch im Zoofachhandel“, erklärt ZZF-Präsident Klaus Oechsner. Auf Kundenseite habe beispielsweise die Bereitschaft zugenommen, sich eingehend beraten zu lassen und sich bereits vor dem Kauf eines Tieres über die Bedürfnisse der jeweiligen Art zu informieren. Der ZZF seinerseits habe sich verstärkt für den Handel mit Nachzuchten eingesetzt, gegen den Handel mit Naturentnahmen habe man sich in Symposien, Fernsehauftritten und Presseberichten engagiert.
10 Jahre Roter Punkt haben gezeigt, dass das lange Ringen um die Heidelberger Beschlüsse schließlich einen zukunftsweisenden Weg mit beispielhaftem Charakter bedeutete. (as/hgm)
Quelle: ZZA 6/2001 Seite 60 |