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Viel Bewegung um Hundeverordnungen Rasselisten von Gerichten verworfen
Im Mai hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig die „Kampfhundeverordnung“ in wesentlichen Teilen annulliert. Wenige Tage später kippte auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg die niedersächsische Gefahrtier-Verordnung vom 5. Juli 2000 als „teilweise nichtig“. Beide Gerichte halten insbesondere die Rasselisten für problematisch, die u.a. den Gleichheitsgrundsatz verletzen. Es gebe einzelne gefährliche Hunde, aber keine gefährlichen Rassen. Beide Gerichte haben die Revision zugelassen, auch, um möglichst eine bundeseinheitliche Regelung zu erreichen. Die ist bereits auf den parlamentarischen Weg gebracht.
 | | Modifikationen für „Kampfhunde“ durch bundesweite Regelung? |
Neue Tierschutz-Hundeverordnung veröffentlicht
Am 1. September 2001 treten strengere Tierschutzvorschriften für Hundehaltung in Kraft, teilt das Bundesverbraucherministerium mit. Das sieht die kürzlich veröffentlichte Tierschutz-Hundeverordnung vor. Sie löst die „Verordnung über das Haften von Hunden im Freien“ von 1974 ab, in der Mindestvoraussetzungen geregelt sind. Die neue Verordnung enthält Regelungen für alle Hunde. Sie entsprechen neuesten Erkenntnissen und betreffen insbesondere Platzbedarf, Fütterung und Pflege der Tiere, ein Ausstellungsverbot für kupierte Hunde, die Begrenzung der Zahl der Hunde, die von einer Person betreut werden dürfen, Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreuers sowie ein Zucht- und Kreuzungsverbot für bestimmte aggressive Rassen.
Die in den vergangenen 27 Jahren gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in der Hundehaltung hätten gezeigt, dass für alle Hunde Regelungen erforderlich seien, unabhängig davon, wo sie gehalten würden, so das Ministerium. Die Befriedigung wesentlicher Grundbedürfnisse wie Bewegung und Gemeinschaft müsse den Hunden auch in der Zwinger- und Anbindehaltung möglich sein. Hunde, die reizarm und ohne ausreichende Bewegungsmöglichkeit gehalten würden, seien häufig verhaltensgestört und litten darunter. Auch Alleinsein sei Hunden wesensfremd. Sie seien auf das Zusammenleben mit Artgenossen und auf ausreichende Kontaktmöglichkeiten zu Betreuungspersonen angewiesen, um Verhaltensauffälligkeiten zu vermeiden.
Die Vorschriften über den Platzbedarf, abhängig von der Größe des Hundes, über Fütterung und Pflege werden neueren Erkenntnissen angepasst. Bei großen Hundezuchten wird künftig die Zahl der Hunde begrenzt, die von einer Person betreut werden dürfen. Um die tierschutzgerechte Haltung der Tiere zu gewährleisten, werden zusätzlich besondere Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreuers gestellt.
 | | Das neue Tierschutzgesetz regelt für alle Hunde deutliche Verbesserungen. |
Verboten werden auch Zucht und Kreuzung mit Pitbull-Terriern, Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und American-Staffordshire-Terriern. Bei diesen Hunden trete besonders ausgeprägt ein erblich bedingt übersteigertes Aggressionsverhalten auf. Solche Hunde litten darunter, dass sie anderen Hunden gegenüber kein artgemäßes Sozialverhalten zeigen könnten. Sie gefährdeten darüber hinaus Leben und Gesundheit von Hunden, die auf das übersteigert aggressive Verhalten artgemäß durch Unterwerfungsgesten reagierten. Mit dieser Vorschrift würden aus Tierschutzgründen die ordnungsbehördlichen Vorgaben der Länder ergänzt, nachdem mit dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde die entsprechende Verordnungsermächtigung in das Tierschutzgesetz aufgenommen worden sei.
Die Bestimmungen der Verordnung treten am 1. September 2001 in Kraft. Für einzelne baulich und organisatorisch aufwendige Anpassungen, wie etwa das Platzangebot bei der Zwingerhaltung, den Tageslichteinfall in Räume, in denen Hunde gehalten werden, das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde und die intensivere Betreuung in den gewerbsmäßigen Hundezuchten sind längere Übergangsfristen vorgesehen. (bme)
Weniger Vorfälle mit aggressiven Hunden
Die Anzahl der Angriffe von „Kampfhunden“ auf Menschen ist nach einem „Focus“-Bericht deutlich zurückgegangen. So seien nach Einführung der verschärften Kampfhundeverordnungen in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern überhaupt keine Vorfälle mehr mit den betroffenen Rassen registriert worden.
Einige Länder stellten die Maßnahme jedoch bereits wieder in Frage, will das Münchener Nachrichtenmagazin ausgemacht haben. So werden im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium die aufgeführten Hunderassen einem internen Nachdenkungsprozess unterworfen. Mag sein, dass die Urteile von Obergerichten zu dieser Nachdenklichkeit beigetragen haben. Sowohl Niedersachsen als auch Schleswig-Holstein will allerdings gegen die Urteile in Revision gehen. (AHO)
„Musterländle“ Nordrhein-Westfalen?
Auf Antrag der F.D.P. wird im nordrhein-westfälischen Landtag nach der Sommerpause die Landeshundeverordnung neu verhandelt. Die zuständige Ministerin Bärbel Höhn wird allerdings- so darf vermutet werden – weiterhin kompromisslos die von ihr vor einem Jahr durchgesetzte LHV mit den beispiellos umfangreichen Rasselisten verteidigen. Einen Vorgeschmack auf ihre „Kampfbereitschaft“ bekamen 300 Hundefreunde, die am 20. Juni bei einer Spontandemo vor dem Düsseldorfer Landtag daran erinnern wollten, dass sie sich keineswegs mit der Hundeverordnung abfinden wollen. Frau Höhn bezeichnete diese Bürger als „Mob“ und „alles wohl Halter, die keine Genehmigung erhalten haben“.
Andererseits hat der Düsseldorfer Landtag am 27. Juni einem von allen vier Fraktionen eingebrachten Antrag zugestimmt, das Staatsziel „Tierschutz“ in die Landesverfassung aufzunehmen. Damit wird Tierschutz zu einem landesrechtlich garantierten Schutz. Über den Bundesrat will Nordrhein-Westfalen diese Initiative auch im Hinblick auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland einbringen, da das deutsche Tierschutzgesetz allein keinen ausreichenden Schutz für Tiere biete. Mag sein, dass so viel Einmütigkeit auch aus der zum Teil sinnlosen BSE- und MKS-Keulerei, für die auch Frau Höhn verantwortlich zeichnete, und den damit verbundenen ethischen Fragen herrührte. (hgm)
Quelle: ZZA 7/2001 Seite 6 |