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25 Jahre CITES in Deutschland – Prof. Dr. Hartmut Vogtmann:

„Interessenabgleich mit wirtschaftlich orientierten Handelsorganisationen suchen“

Am 20. Juni jährte sich zum 25. Mal der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Im Rahmen einer Festveranstaltung in Bonn feierten das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz gemeinsam mit Naturschutzverbänden und Bürgerinnen und Bürgern dieses Jubiläum. Der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, zum zza: „Für viele wildlebende Arten ist nach wie vor der internationale Handel eine entscheidende Gefährdungsursache. Nur durch internationale Zusammenarbeit kann dieser Gefährdung entgegengewirkt werden.“

In und vor der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland in Bonn organisierte das Bundesamt für Naturschutz am 20. Juni eine Festveranstaltung aus Anlass „25 Jahre CITES“. Die gesamte Veranstaltung wurde zu einem hervorragenden Stück „Öffentlichkeitsarbeit für den Artenschutz“

Das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ geht zurück auf eine Empfehlung der ersten Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm im Jahre 1972. Im März 1973 kam es zur Unterzeichnung des Abkommens in Washington. Die Bundesrepublik Deutschland gehörte mit zu den Unterzeichnerstaaten und setzte das Abkommen mit Wirkung ab 20. Juni 1976 in Kraft. Deutschland war damals der erste EG-Staat, für den das Abkommen verbindlich wurde. Mittlerweile sind ihm 154 Staaten beigetreten. Von Anfang an hat die Bundesrepublik maßgeblich zur Weiterentwicklung des Artenschutzübereinkommens beigetragen und innerhalb der EG eine führende Rolle eingenommen. So kamen beispielsweise in den Jahren 1979 bis 1989 rund 30 Prozent der von EG-Staaten gestellten Anträge auf Unterschutzstellung von Arten von der Bundesrepublik Deutschland.

Auf der Festveranstaltung in Bonn stellte Bundesumweltminister Jürgen Trittin in Aussicht, „dass wir uns auch zukünftig als einen Motor für die Fortschreibung des Übereinkommens sehen. Damit CITES zukunftsfähig bleibt, müssen staatliche und nicht staatliche Institutionen auch in Zukunft an der Weiterentwicklung der Konvention arbeiten.“ Nach Überzeugung des Ministers hat sich CITES als eines der effektivsten Werkzeuge im weltweiten Kampf gegen den Artenschwund erwiesen. „Es ist ein einmaliges Beispiel dafür, wie effektiv internationale Handelskontrollen als Umweltschutzmaßnahmen sein können.“ Um so mehr Sorge machten ihm die Initiativen Japans und Norwegens, den Handel mit Walprodukten wieder aufzunehmen. Und bei aller Festfreude in Bonn am 20. Juni 2001: Auch die deutsche Realität sieht keineswegs rosig aus. Prof. Dr. Hartmut Vogtmann dokumentiert umfassend: Es muss festgestellt werden, dass die Anzahl der Verfahren und der eingezogenen Exemplare erheblich angestiegen ist. Während 1981 insgesamt 902, 1984 insgesamt 1.304, 1990 bereits 6.593 Exemplare eingezogen wurden, wurde im Jahr 1999 bisher der Höchststand mit 2.766 Einziehungsverfahren erzielt, in den 17.480 Exemplare eingezogen wurden.“ Trotz intensiver Aufklärung seines Amtes und der dringenden Bitte an Reisende, von Auslandsaufenthalten keine aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellten Souvenirs mitzubringen, erfolgen nach wie vor ungenehmigte Einfuhren. So machen die kleinen Touristenmitbringsel (Korallen, Muscheln, Fechterschnecken, kleine Lederprodukte) mit 60 bis 70 Prozent den Hauptanteil der Beschlagnahmeverfahren aus. Die großen Mengen von Exemplaren werden allerdings zu kommerziellen Zwecken geschmuggelt. Dabei wird nach den Erfahrungen des Bundesamtspräsidenten immer deutlicher, dass in zunehmendem Maße Strukturen organisierter Kriminalität genutzt werden, um durch den illegalen Handel mit bedrohten Arten Gewinn zu erzielen.

Die Anzahl der Beispiele aus seinem Amt mutet unendlich an: Auch heute noch werden hin und wieder Exemplare extrem seltener Papageien- oder Greifvogelarten, etwa Palmkakadus oder Falken, in Papp- oder Plastikröhren im Reisegepäck verstaut ins Land geschmuggelt. Der Wert der Vögel beträgt dabei bisweilen bis zu 100.000,- DM. Eine große Rolle im illegalen Handel spielen neuerdings auch Pfeilgiftfrösche (Dendrobates) aus Südamerika. Diese kleinen Tiere können in großen Stückzahlen in einfachen Behältnissen wie Plastikdosen im Reisegepäck transportiert werden. In den letzten Jahren wurde Fälle aufgedeckt, bei denen bis zu 700 Tiere auf diesem Weg eingeschmuggelt worden waren.

Auch Vogelspinnen werden immer beliebter als Schmuggelgut. Im Herbst 1999 entdeckte der Zoll den Schmuggelversuch von insgesamt ca. 1300 Vogelspinnen (Brachypelma spp.), die in einem Karton versteckt wurden. Es handelte sich ausschließlich um erwachsene Tiere, ein Großteil waren trächtige Weibchen. Geschätzter Wert laut Sachverständigen: ca. 260.000 DM. Leider waren aufgrund der Transport-Bedingungen bereits rund 120 Tiere verendet. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die Beschuldigte versuchen wollte, die Alttiere und vor allem die erwarteten Jungtiere bei den Naturschutzbehörden als eigene Nachzuchten anzumelden, die Tiere anschließend zu vermarkten.

Genauso interessant und lukrativ ist offenbar die illegale Einfuhr von Schildkröten. Diese Tiere werden vor allem aus Südosteuropa und dem Balkan in großen Stückzahlen ohne die erforderlichen artenschutzrechtlichen Dokumente in die EU gebracht, um sie hier mit erheblichem gewinn zu veräußern. Schmuggelzahlen von bis zu 300 Tieren sind dabei leider keine Seltenheit.

Aber auch im Bereich der legalen Einfuhren sind rapide Zuwachsraten zu verzeichnen. Den Bereich der Heimtiere bestimmen nach wie vor die Wildvögel, z.B. Finkenvögel. Die Zahl der Wildvogel-Einfuhren des Anhanges III WA in die EG stieg allein von 237.000 (im Jahre 1996) auf 925.950 im Jahre 1998 an. Auch die EG-Einfuhren von Wildpapageien des Anhangs II WA scheinen nach einem Rückgang 1989 bis 1997 aktuell wieder anzuwachsen. 1999 wurden wieder über 130.000 Wildpapageien in die EG eingeführt. Diese Zahlen stehen im Gegensatz zur Entwicklung in Deutschland: Hier sind die Direkteinfuhren im letzten Jahrzehnt kontinuierlich gefallen, von 39.909 (1989) auf 4.500 im Jahr 1999. Eine deutliche Zunahme ist hingegen bei der Einfuhr von lebenden, wilden Reptilien zu registrieren, wobei 3/4 der insgesamt 1998 in die EG eingeführten Wildreptilien auf Geckos (28.406 Exemplare) und Chamäleons (25.974 Exemplare) entfallen.

Ausführliche Informationen, wie zum Beispiel zu Einfuhren nach Deutschland, zur Beantragung von Importen oder zum Schutzstatus von Tier- und Pflanzenarten (WISA) kann man der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz entnehmen, die sehr benutzerfreundlich gestaltet ist, viele Themen des Artenschutzes darstellt und Service-Links, z.B. zu internationalen CITES-Seiten, enthält. (em/hgm)

@ www.bfn.de

Neue Herausforderungen

Vor allem die Länder der sogenannten Dritten Welt fordern heute das Recht ein, ihre biologischen Ressourcen zu nutzen. Eine weitere Herausforderung dürfte in der Osteuropa-Erweiterung der EG liegen, die zu einem Ansteigen des illegalen Handels führen könnte. Zu beiden Komplexen äußert sich der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz in Bonn, Prof. Dr. Hartmut Vogtmann:

„Unser Ziel muss es sein, für die Praxis Orientierungshilfen zu entwickeln und anzuwenden, um dadurch eine einheitliche und langfristig angelegte naturverträgliche Nutzung der biologischen Ressourcen zu gewährleisten. CITES muss in Zukunft viel selbstbewusster als in der Vergangenheit den Interessenabgleich mit vor allem wirtschaftlich orientierten internationalen Handelsorganisationen suchen. Wir müssen den Artenschutz zum selbstverständlichen Teil internationaler Wirtschaftsabkommen machen. Noch vor der Osteuropa-Erweiterung werden wir im Bundesamt unsere seit einigen Jahren bestehenden Bemühungen verstärken, um mit den EG-Beitrittskandidaten funktionierende Netzwerke der Vollzugs- und Ermittlungsbehörden aufzubauen. Dies ist unverzichtbare Voraussetzung für den Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und für den ohnehin schon schwierigen Kampf gegen gut organisierte Schmuggler.“

Quelle: ZZA 7/2001 Seite 12


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