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TierNatur
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Hundeerziehung

Elektroschock-Geräte sind tierschutzwidrig!

Neuerdings werden auf dem deutschen Markt wieder elektrische Stromstoßgeber für die Hundeerziehung angeboten. Diese Geräte wurden von IVH und ZZF schon 1998 auf die Liste tierschutzwidriger Produkte gesetzt. Mit gutem Grund - wie die folgenden Argumente zeigen.

Elektrische Stromstoßgeber bremsen Aggressivität pupertierender Jugendlicher – neuer Einsatzbereich für Geräte zur Hundeerziehung

Welche Eltern eines pubertierenden Jugendlichen wüssten nicht über Sorgen und Nöte zu berichten, die in dieser Entwicklungsphase von der von den Jugendlichen ausgehenden Aggressivität, insbesondere den eigenen Eltern gegenüber, verursacht werden. Bleibt es in vielen Fällen bei verbalen Attacken, die schon schwer genug zu ertragen sind, häufen sich – so eine Studie in den USA und einigen EU-Ländern, u.a. Belgien - Fälle von körperlicher Gewalt. Dabei reiche die körperliche Überlegenheit der 12- bis 15-jährigen Kids oftmals aus, um für Erwachsene zu einer ernst zu nehmenden Gefahr zu werden. Besonders die Mütter leiden, sind sie es doch, die einerseits hauptverantwortlich für die Erziehung sind und waren und nunmehr verstärkt den Eindruck gewinnen, alles falsch gemacht zu haben. Mütter stellen mit 77,3 Prozent der nach Übergriffen durch die eigenen Kinder ärztlich behandelten Elternteile den weitaus größten Anteil, da sie den Sprösslingen körperlich sehr viel häufiger unterlegen sind als Väter.

Auf Betreiben der Initiative „Erziehungstechnik“, einem Zusammenschluß betroffener Eltern, haben sich Wissenschaftler verschiedener Disziplinen und von mehreren Hochschulen und Universitäten mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Beteiligt waren neben Medizinern, Psychologen und Pädagogen insbesondere auch führende Vertreter mehrerer technisch orientierter Institute. Die Aufgabe der letztgenannten reduzierte sich schließlich jedoch auf geringfügige konstruktive Veränderungen von bereits auf dem Markt befindlichen Geräten. Wie ein zwischenzeitlich abgeschlossener Großversuch gezeigt hat, sind nämlich elektronische Stromstoßgeber, die seit vielen Jahren bei der Erziehung von aggressiven Hunden eingesetzt werden, auch geeignet, bei pubertierenden Jugendlichen angepaßtes Verhalten zu bewirken und im Bedarfsfalle aggressive Übergriffe zu unterbinden. ...

Überrascht? Geschockt? – Warum? – Verstößt das etwa gegen die Menschenrechte? – Ist das vielleicht schon Folter? – Ganz sicher würden Stromstoßgeber für die Erziehung Jugendlicher gegen geltende Gesetze verstoßen. Da solche Geräte Schmerzen verursachen – das ist nämlich ihre eigentliche Aufgabe – müsste ihre Anwendung bei Menschen in Deutschland und letztlich wohl in allen zivilisierten Ländern als Körperverletzung geahndet werden.

Alles frei erfunden?

Wir dürfen unsere Leser beruhigen. Der oben abgedruckte Zeitungsartikel ist völlig frei erfunden und dient lediglich dem Zweck, für die von diesen für die Hundeerziehung entwickelten und angebotenen Geräten ausgehende Problematik zu sensibilisieren. Vergegenwärtigen wir uns an dieser Stelle doch einmal den dem Tierschutzgesetz in § 1 vorangestellten Grundsatz „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Stromstoß verursacht Leiden

Nun ist die Erziehung eines Hundes ganz gewiß vernünftig, ja sogar unbedingt zu fordern bzw. vorgeschrieben. Dass der Einsatz von elektrischen Stromstoßgebern Schmerzen verursacht, ist zu unterstellen, wird von den Herstellern mitunter jedoch bestritten. Dass der Hund sich durch den Stromstoß zumindest aber gestört fühlt, ist unbestritten, weil er ja mittels einer Strafe von einem aus Sicht des Menschen falschen Verhalten abgebracht werden soll. Diese momentane Störung des Wohlbefindens eines Hundes erfüllt die Kriterien des Leidens im Sinne des Tierschutzgesetzes und ist deshalb ebenfalls ohne vernünftigen Grund verboten.

Heimtierindustrie und Zoofachhandel sagen „nein“

Es bleibt also die Frage, ob die Erziehung eines Hundes als vernünftiger Grund zu werten ist, der die unterstellten Schmerzen bzw. das Leiden, das unbestreitbar die Folge des Einsatzes elektrischer Stromstoßgeber ist, im Sinne des Tierschutzgesetzes rechtfertigt. Die deutsche Heimtierindustrie sowie der deutsche Zoofachhandel haben diese Frage in durchaus nicht alltäglicher Einmütigkeit mit „nein“ beantwortet und elektrische Stromstoßgeber 1998 auf die gemeinsame Liste tierschutzwidriger Heimtierprodukte gesetzt. Wesentlich für diese Entscheidung war die allseitige Überzeugung, wonach Hunde aufgrund ihres natürlichen rudelbezogenen Verhaltensrepertoires in aller Regel unter Vermeidung körperlicher Gewalt und hauptsächlich mittels Lob anstelle von Tadel erzogen werden können und es deshalb nach § 1 Tierschutzgesetz unzulässig ist, Schmerzen oder Leiden verursachende Methoden anzuwenden.

In Ausnahmefällen nur von Fachleuten anzuwenden

Dabei ist nicht verkannt worden, dass es Einzelfälle geben kann, bei denen es doch vernünftige Gründe für die Anwendung von Schmerzen oder Leiden als Mittel der Hundeerziehung gibt. Leider gibt es immer wieder Hunde, die bewußt oder durch völlig falsche Behandlung durch Laien extrem aggressiv gemacht wurden und durchaus eine Gefahr für Mensch und Tier, insbesondere andere Hunde, darstellen. Wenn in einem solchen Fall, bei dem der Hund für die üblichen verbalen Kommandos und Gesten nicht mehr empfänglich ist und insbesondere aufgrund seiner meist schlechten Erfahrungen mit Menschen sein natürliches Verhaltensmuster zur Unterordnung eingebüßt hat, als letzte Alternative zur Euthanasie nur noch der Einsatz eines fernausgelösten Stromstoßgebers in Betracht kommt, dürfte das mit dem Tierschutzgesetz durchaus vereinbar, weil vernünftig sein. Die über diese Fragen seinerzeit beratenden Vertreter von Heimtierindustrie und Zoofachhandel haben darauf hingewiesen, dass solche Hunde generell in die Hände von ausgewiesenen Fachleuten gehören und deshalb fernausgelöste Stromstoßgeber nur an Hundefachleute abgegeben werden dürfen. Dem Angebot an jedermann per Selbstbedienung ist somit von allen an diesen Beratungen Beteiligten eine klare Absage erteilt worden.

Immer neue Vorstöße

Dennoch werden, vornehmlich von Herstellern solcher Geräte aus den USA, immer wieder Versuche unternommen, entsprechende Produkte auf dem deutschen Heimtiermarkt zu etablieren. Leider haben auch deutsche Anbieter wiederholt versucht, Geräte auf den Markt zu bringen, die sich von fernausgelösten Stromstoßgebern nur dadurch unterscheiden, dass als gleichermaßen leidenverursachende „Erziehungsmaßnahme“ beispielsweise ein Säurestrahl den elektrischen Stromstoß ersetzt. Mitunter wird seitens der Hersteller mit guten Erfahrungen bei der Hundeerziehung mittels fernausgelösten Stromstoßgebern argumentiert, was auch aufgrund statistischer Umfrageergebnisse sozusagen wissenschaftlich belegt werden könne. Es lohnt sich dann oft, etwas genauer zu lesen. Die statistischen Erhebungen stammen nicht aus Deutschland, sondern beispielsweise aus den USA oder Belgien. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass eine große Zahl der befragten Hundehalter angegeben habe, dass die Aggressivität ihrer Hunde aufgrund des Einsatzes elektrischer Stromstoßgeber deutlich reduziert wurde. Das Wissen um die tierschutzethische Grundhaltung in den genannten Ländern, die sich von der in Deutschland vorherrschenden Sichtweise deutlich unterscheidet, legt zumindest den Verdacht nahe, dass es in diesen Ländern möglicherweise tatsächlich mehr aggressive Hunde geben könnte, weil die Behandlung beispielsweise während der Sozialisierungsphase von Welpen mitunter wenig Rücksicht auf deren natürliches Verhalten und die daraus abzuleitenden Bedürfnisse nimmt. Statt dessen stehen offensichtlich das „sichere“ Heimtier und der glückliche Besitzer („Safe pets. Happy owners.“ – so das Motto eines amerikanischen Herstellers) im Mittelpunkt aller Überlegungen. Für die deutsche Heimtierhaltung sind solche Erhebungen und Aussagen keine stichhaltigen Argumente.

Verschleiernde Terminologie

Für den deutschen Markt ist zwischenzeitlich von den Herstellern eine verschleiernde Terminologie entwickelt worden. So werden die Produkte nicht nur unter teilweise nichtssagenden englischen Bezeichnungen angeboten, die genausogut für ein Hundefutter oder eine Bürgerinitiative von Hundehaltern verwendet werden könnten (Beispiel: „Pro Dog“), sondern der elektrische Stromstoß wird beschönigend als „Korrektivmaßnahme“ bezeichnet, deren Intensität in bis zu zwölf Stufen variiert werden könne. Als ganz besonderes Ausstattungsmerkmal, und wohl hauptsächlich als Zugeständnis an das deutsche Tierschutzbewusstsein gedacht, lassen sich bei einigen Produkten die „Korrektivmaßnahmen“ sogar ausschalten und durch einen Signalton ersetzen. Wozu dann allerdings ein elektronisches System erforderlich ist, bleibt fraglich. Für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbare Hundepfeifen sind schließlich keine neue Erfindung.

Stellungnahme

Hunde „verstehen“ Bisse, Kneifer, Schütteln am Nackenfell, derbe Rempler, Belllaute, präzise Kommandos und auch menschliche Brüller. Auf Stromstöße wurden sie von der Evolution aber nicht vorbereitet. Diese sind daher weder als Strafe noch zur Erziehung eines Hundes geeignet, weil er sie schlicht und einfach nicht einordnen kann, deren Sinn überhaupt nicht versteht. Das Tier wird nur verängstigt, reagiert scheu oder aufsässig!“

Dr. Rolf Spangenberg, Tierarzt

Weitere Anwendungsgebiete für ein und dieselbe Technologie

Beschäftigt man sich mit den angebotenen Produkten, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß es den Herstellern gar nicht grundsätzlich um die Hundeerziehung geht, sondern um das schon als krampfhaft zu bezeichnende Bestreben, für eine bestimmte Technologie, nämlich die der elektronischen Fernsteuerung, immer neue Anwendungsbereiche zu finden. Neben den elektronischen „Erziehungshilfen“ werden beispielsweise auch noch elektronische Zäune angeboten, selbstverständlich auch unter verniedlichenden bzw. verschleiernden Bezeichnungen wie beispielsweise „Smart Fence“ oder „Instant Fence“ (Ein Zaun zum Anrühren mit Wasser?). Der eigentliche elektronische Gartenzaun besteht aus einem an den Grundstücksgrenzen im Boden zu verlegenden Sendedraht und dem auch bei den „Erziehungshilfen“ eingesetzten Empfänger und Stromstoßgeber, der am Hals des Hundes befestigt wird. Nähert sich der Hund den Grundstücksgrenzen ertönt bei einigen Produkten zunächst ein Warnton, dessen Bedeutung der Hund jedoch erst erkennt, wenn er der Grundstücksgrenze noch näher gekommen ist. Dann löst das System nämlich die „Korrektivmaßnahme“ aus. Das andere System benutzt einen zentralen Sender, in dessen Umgebung sich der ebenfalls mit einem Empfänger und Stromstoßgeber ausgestattete Hund frei bewegen kann. Droht er den Sendebereich zu verlassen, erfolgt die „Korrektivmaßnahme“. Beide Systeme werden von der Heimtierindustrie und dem Zoofachhandel in Deutschland in der gleichen Weise und mit derselben Begründung als tierschutzwidrig abgelehnt, wie die elektronischen „Erziehungshilfen“. Bei dem Zentralsender kommt erschwerend hinzu, daß sich dessen Position verändern läßt und sich somit auch der Bewegungsraum des Hundes verändert. Da dieser nicht über die Fähigkeit verfügt, Entfernungen exakt zu ermessen und sich den Bewegungsraum dann auch nicht mehr anhand bestimmter Gelände- oder ggf. Geruchsmarken einprägen kann, dürfte sehr viel häufiger als bei dem System mit Sendedraht im Boden ein Stromstoß – Verzeihung! – eine „Korrektivmaßnahme“ - ausgelöst werden. Auf dem deutschen Markt dürften es solche Systeme noch aus einem ganz anderen Grund schwer haben. Wohngrundstücke werden in Deutschland hauptsächlich eingezäunt, um unbefugtes Betreten zumindest durch die psychologische Wirkung der dadurch optisch deutlich gemachten Grundstücksgrenzen zu verhindern. Diese Wirkung geht von einem elektronischen und damit unsichtbaren Zaun nicht aus. Zu berücksichtigen ist auch, dass jedes fremde Tier, das nicht mit einem entsprechenden Empfänger ausgestattet ist, ein elektronisch eingezäuntes Grundstück sozusagen straffrei betreten und wieder verlassen kann. Ob das beispielsweise den Besitzern von Hündinnen, wenn diese in Hitze sind, immer recht ist, darf bezweifelt werden.

Automatische Fütterung und elektronische Hundeklappe

Weitere Anwendung finden elektronische Sender und Empfänger bei automatischen Fütterungsgeräten mit großen Vorratsbehältern und Hundeklappen, durch die nur der mit der richtigen Funkfrequenz ausgestattete Hund nach Lust und Laune zwischen drinnen und draußen wechseln kann. Bei kleineren Hunden mögen letztere noch als Möglichkeit akzeptiert werden können, dass diese den Garten aufsuchen können, um dort ihr „Geschäft zu verrichten“. Wie auch für die elektronischen Zäune wird für solche Geräte aber damit geworben, dass der Halter sich bei deren Einsatz kaum noch um seinen Vierbeiner kümmern müsse. Ein sicherlich fragwürdiges Argument. Wer sich nicht um seinen Hund kümmern möchte, sollte sich keinen anschaffen. Wenn nicht unmittelbar als Leiden verursachend, so sind automatische Fütterung und Klappe zumindest als nicht verhaltensgerecht abzulehnen. Die Fütterung durch den Menschen ist ein wichtiges Element in der Mensch-Hunde-Beziehung und eine automatische Klappe einzubauen, damit der Hund alleine im Garten verweilen kann, lässt nicht darauf schließen, dass man den Bedürfnissen des Rudeltieres Hund besondere Bedeutung beimisst. Wichtig ist eben nur „Safe pets. Happy owners.“ (Jörg Turk)

Stellungnahme

„Der TVT ist grundsätzlich gegen den Einsatz von Teletaktgeräten und anderen Elektroschockgeräte-Halsbändern bei Hunden und hat dazu ein Merkblatt erstellt. Der Einsatz dieser Geräte ist grob tierschutzwidrig und in nur sehr wenigen Ausnahmen und durch speziell ausgebildete Personen am Tier einsetzbar. Der freie Verkauf dieser Geräte sollte durch den Zoofachhandel nicht toleriert werden.“

Dr. Hans-Georg Basikow, Vorsitzender des Arbeitskreises Kleintiere der TVT - Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.

Quelle: ZZA 1/2003 Seite 40