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Gefährliche Hunde Rassezugehörigkeit kein Kriterium
Das Bundesverwaltungsgericht hat Teile der Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein in einem Revisionsverfahren, das nur einige ihrer Bestimmungen betraf, für ungültig erachtet. Dies bezieht sich auf alle Punkte, in denen die Gefährlichkeit von Hunden allein aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit abgeleitet wird. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht seine bereits in anderen Urteilen vertretene Rechtsauffassung bekräftigt, dass die Rassezugehörigkeit von Hunden allein kein Kriterium für ihre Gefährlichkeit ist. Soweit sich die schleswig-holsteinische Verordnung auf Hundeindividuen bezieht, die eine über das natürliche Maß hinausgehende gefährliche Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere vergleichbare Eigenschaft besitzen, wurde sie nicht beanstandet.
Quelle: ZZA 2/2003 Seite 31 |