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TierNatur
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Schächten: Religionsfreiheit und Tierschutz

Mit Erlass vom 9. Dezember 2002 hat die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn das Schächten auf „das unerlässliche Minimum“ begrenzt. Die Tötung von Rindern ohne Betäubung aus religiösen Gründen wird verboten. Wie Höhn erklärte, verbiete keine Stelle im Koran den Verzehr betäubter Tiere. Nach ihrer Auffassung sei ein tierschutzkonformes Schächten nicht möglich.

Seit der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat sich die rechtliche Situation so verändert, dass nicht nur die Religionsfreiheit sondern auch der Schutz der Tiere zu den Verfassungsgütern gehören. Als das Bundesverfassungsgericht in seinem Aufsehen erregenden Urteil das Schlachten von Tieren ohne Betäubung als Teil der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit für Rechtens erklärte, war der Tierschutz noch nicht im Grundgesetz verankert. Es ist mit weiteren Urteilen zugunsten der Tiere zu rechnen, so dass doch noch Hoffnung auf ein grundsätzliches Verbot des Schächtens besteht.

Quelle: ZZA 2/2003 Seite 31