Salomonisches Urteil
Haben Sie schon mal einen Papillon, Chihuahua oder Mops mit Maulkorb gesehen? Wahrscheinlich nicht, aber die Deutsche Bahn AG sorgt dafür, dass dieser Anblick zumindest theoretisch möglich ist. Sie hat allen Hunden, die nicht in einer Transportbox mitreisen, Beißschützer verordnet.
Der Gerechtigkeit halber ohne Ansehen der Person, bzw. des Hundes. So ist des einen Freud des anderen Leid, denn als die Bahn vor gut einem halben Jahr das salomonische „Maulkorb für alle“-Urteil fällte, ermöglichte sie damit den kurzzeitig ausgesperrten so genannte Kampfhunden wieder die Mitreise. Die „Stuttgarter Zeitung“ ließ sich vom Maulkorbzwang zu folgenden Überlegungen inspirieren: „Bei der Bahn haben ... Zwänge in der letzten Zeit Hochkonjunktur. Der Maulkorbzwang zum Beispiel. Nicht nur für die Medien, die im Dezember über die Einführung der neuen Fahrpreise berichten wollten und es zunächst nur eingeschränkt durften, sondern auch für Vierbeiner“, schreibt Susanne Janssen in einer Kolumne vom 27. Januar 2003, wobei sie abschließend hofft, „dass es die Bahn beim Beißschutz belässt. Es könnte ja auch noch ein Badekappenzwang eingeführt werden, damit die Vierbeiner auf dem schmucken Teppich-boden der ICE’s weniger haaren.“ Und Krawattenzwang - aber nur in der ersten Klasse!
Quelle: ZZA 3/2003 Seite 66 |