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Branchenbericht
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Partnerverbände des ZZF (Teil III)

Der BbT - Hüter des Tierschutzgesetzes

Der Bundesverband beamteter Tierärzte e. V. (BbT) ist die Berufsvertretung der Tierärztinnen und Tierärzte, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Lebensmittelhygiene, Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz gehören zu den wesentlichsten Aufgaben der Amtsveterinäre. Im Bereich des Tierschutzes arbeitet der ZZF-Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. eng mit dem BbT zusammen.

In Zusammenarbeit mit dem ZZF und dem TVT hat der frühere BbT-Präsident Dr. Herbert Wohn das Verfahren für die Erlangung des Prädikats „Ausgezeichnetes Zoofachgeschäft“ entwickelt. Dies wird jenen Betrieben verliehen, die den Aspekten des Tierschutzes besonders Rechnung tragen. Auch das bewährte „Hessen-Modell“ mit der theoretischen und praktischen Prüfung für Zoofachhändler wurde vom ZZF gemeinsam mit dem BbT, der TVT-Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. und der hessischen Tierschutzbeauftragten Dr. Madeleine Martin erarbeitet. Auf BbT-Initiative finden jährlich Seminare in der Evangelischen Akademie Bad Boll statt, die schwerpunktmäßig Tierschutzprobleme behandeln. Regelmäßig nehmen BbT-Vertreter an den ZZF-Symposien und anderen Veranstaltungen teil, die zugleich dem Meinungsaustausch und der Information von Amtstierärzten dienen. An einem Strang ziehen beide Organisationen auch hinsichtlich der Durchsetzung des Tier- und Artenschutzes auf Börsen. Der BbT ist sozusagen der Hüter des §11 des Tierschutzgesetzes. Dass ihm gerade für die ausreichende Kontrolle der Tierbörsen häufig die finanziellen und personellen Mittel fehlen, steht auf einem anderen Blatt und wird vom BbT selbst beklagt.

ZZF-Präsident Klaus Oechsner zeichnete den damaligen BbT-Präsidenten Dr. Herbert Wohn anlässlich des 10. ZZF-Symposium Ende Oktober 2002 für seinen jahrelangen Einsatz für den Tierschutz im Zoofachhandel mit dem Franz-von Assisi-Preis aus.

Seit über 100 Jahren

Die Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes sind in der Bundestierärzteordnung festgelegt: „Der Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken“, heißt es dort. Derartige öffentliche Aufgaben wurden vor über 100 Jahren in Gesetzen verankert, um Tierseuchen zu bekämpfen. Damit begann der amtstierärztliche Dienst Gestalt anzunehmen. Seine heutigen grundlegenden Aufgabengebiete – die meisten davon sind EU-einheitlich geregelt – umfassen:

  • Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten, die eine Gefahr für die Tierbestände darstellen oder auf den Menschen übertragen werden können.
  • Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestands.
  • Schutz des Lebens und Wohlbefinden der Tiere sowie Verhütung von Leiden.
  • Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft.
  • Erhaltung und Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft.
  • Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen, die von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen können.

Vom Schutz vor Seuchen zum Tierschutz

Aus diesen Aufgaben ergeben sich wesentliche Aspekte des Tierschutzes, die ebenso die Heimtierhaltung und damit den Zoofachhandel tangieren:

  • Schutz des Lebens und Wohlbefinden der Tiere durch Überwachung und Beaufsichtigung von Nutz- und Heimtierhaltung,
  • Verhütung von Tierleiden durch Ermittlung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz,
  • Kontrolle von Tiertransporten,
  • Aufklärung über artgerechte Tierhaltung.

Diese Erweiterung des Aufgabenbereichs hängt stark mit dem im Laufe der Jahre gestiegenen Stellenwert der Tiere zusammen. Die Aufmerksamkeit gilt nicht mehr allein der Lebensmittelhygiene und Seuchenbekämpfung - was nach wie vor von großer gesundheitlicher und volkswirtschaftlicher Bedeutung ist -, sondern vermehrt auch dem Wohl der Tiere selbst. Dieser hohe Stellenwert des Tierschutzes - inzwischen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert - stellt die Amtstierärzte und -ärztinnen vor anspruchsvolle und zeitaufwendige Aufgaben, die neben dem Fachwissen auch ein besonderes Geschick im Umgang mit Tieren erfordern. Die Überwachung von landwirtschaftlichen Tierhaltungen, von Schlachthöfen, Tierversuchseinrichtungen, Zirkusbetrieben und Tiertransporten gehört ebenso dazu wie die von Zoohandlungen. Einen wesentlichen Teil der Tagesarbeit der Amtsveterinäre macht die Ermittlung und Ahnung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz aus. Häufig geht es dabei um das Anzeigen nicht artgerechter Tierhaltung. Darüber hinaus werden die Amtstierärzte bei der Beurteilung der Aggressivität von Hunden herangezogen.

Um Fehler in der Tierhaltung zu vermeiden, müssen Baupläne für Tierstallungen und -heime den Amtstierärzten zur Begutachtung hinsichtlich tierschutzgerechter und gesunder Haltungsbedingungen vorgelegt werden.

Die für den gewerblichen Umgang mit Tieren erforderliche Erlaubniserteilung setzt eine genaue Überprüfung der Haltungsbedingungen und der verantwortlichen Personen voraus. Der Aus- und Weiterbildung der Amtstierärzte kommt demnach eine große Bedeutung zu, müssen sie doch selbst genaue Kenntnisse über die artgerechten Haltungsbedingungen der verschiedenen Tierarten besitzen. Für die Arbeit der Amtstierärzte ist es deshalb eine große Hilfe, wenn Verbände wie der ZZF ihre Anliegen, Ansichten und Erkenntnisse mitteilen. In diesem Zusammenhang kommt den ZZF-Symposien und dem guten Kontakt des geschäftsführenden ZZF-Präsidiums zu BbT-Verantwortlichen und Amtstierärzten große Bedeutung zu. Hoch geschätzt wird ebenso die Unterstützung bei der Kontrolle von Tierbörsen. Für gut geführte, fachkompetente Zoofachgeschäfte sind der BbT und die Amtstierärzte gute Partner.

Der BbT-Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V.

Der BbT ist die Vereinigung der beamteten und hauptberuflich angestellten Tierärztinnen und Tierärzte, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Mitglieder des BbT sind die entsprechenden Ländervereinigungen. Aufgrund des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland sind die Strukturen in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich. In den meisten Bundesländern verrichten die Amtstierärzte ihren Dienst bei den Kreisen und kreisfreien Städten in den Ämtern für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen. BbT-Ansprechpartner sind:

  • Dr. Heinrich Stöppler (Präsident): Verbandsangelegenheiten, Laboruntersuchungen, Tiergesundheit
  • Dr. Gottfried Krommer: BbT-Geschäftsstelle, Schatzmeister, Organisation Seminare und Kongresse
  • Landratsamt Abt. Veterinärwesen, 96215 Lichtenfels/Bayern
  • Dr. Cornelia Rossi-Broy: Tierschutz
  • Dr. Arno Piontkowski: Tierseuchen, Tierarzneimittel, Futtermittel

Für sein Engagement für den Tierschutz im Zoofachhandel wurde der ehemalige BbT-Präsident Dr. Herbert Wohn Ende Oktober 2002 im Rahmen der 10. ZZF-Symposiums von ZZF-Präsident Klaus Oechsner mit dem Franz-von Assisi-Preis ausgezeichnet. Dr. Wohn betonte in seiner Dankesrede: „Wir waren uns immer einig: Sowohl für den ZZF als auch für den BbT steht eine artgerechte Tierhaltung an erster Stelle.“ Dies setzt sich auch unter der Amtsführung von Dr. Heinrich Stöppler fort, der als Nachfolger von Dr. Wohn seit Mai Präsident des BbT ist. (PR/vg)

Quelle: ZZA 7/2003 Seite 24