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Verbot von Teleimpulsgeräten

Der Einsatz von Teleimpulsgeräten zur Erziehung und Steuerung von Hunden ist nun generell verboten, darüber informiert das Magazin „Der Praktische Tierarzt“ in seiner Ausgabe 8/2003. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat ein Verbot des Kreises Recklinghausen gegen Elektroreizgeräte bestätigt. Ein belgischer Hundetrainer, dem der Einsatz dieser umstrittenen Geräte vom Kreis Recklinghausen untersagt worden ist, klagte gegen dieses Verbot, jedoch ohne Erfolg. Das Gericht betonte in der Urteilsbegründung: instinktive Bewegungen des Hundes würden verhindert und die Stromschläge würden das Tier dauerhaft prägen. Bereits 1998 haben der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) diese Geräte auf die Liste der tierschutzwidrigen Produkte gesetzt (siehe auch zza 1/2003, S.40f).

Quelle: ZZA 9/2003 Seite 13