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TierNatur
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EU-Reisepässe für Heimtiere

Ab Juli 2004 will die EU-Kommission das Reisen mit Vierbeinern innerhalb der Europäischen Union erleichtern, indem die derzeit 15 unterschiedlichen Reiseregelungen weitgehend vereinheitlicht werden. Hunde, Katzen und Frettchen brauchen dann einen „Reisepass“, der vom Tierarzt ausgestellt wird und Auskunft über die nötigen Impfungen (insbesondere gegen Tollwut) gibt. Zu den weiteren Angaben in diesem Pass gehören Halter-Informationen, ein Foto des Tieres sowie Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Chip- oder Tätowierungsnummer, Farbe und Typ des Haarkleides. Zur sicheren Identifizierung müssen die Tiere mit einem elektronischen Mikrochip oder einer Tätowierung versehen sein. Der Reisepass ist nur für Hunde, Katzen und Frettchen vorgesehen, da sie als Fleischfresser zu den besonders tollwutgefährdeten Tierarten zählen. Ausnahmen bei den Reiseregelungen für Vierbeiner wird es innerhalb der EU aber auch weiterhin geben, und zwar für Großbritannien, Irland und Schweden. Diese Länder schreiben zusätzlich unter anderem einen Antikörper-Test einige Monate nach der Tollwut-Impfung vor. Immerhin will Irland nach Angaben der Brüsseler EU-Kommission bis zum Sommer die bisher geltende sechsmonatige Quarantänevorschrift abschaffen.

Quelle: ZZA 2/2004 Seite 36