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International Workshop on Koi-Herpesvirus Mit drastischeren gesetzlichen Regelungen ist zu rechnen
Veranlasst durch die dramatischen KHV-Ausbrüche in Karpfenteichwirtschaften in Japan im Herbst 2003 und durch die ersten Nachweise bei Freilandkarpfen in Großbritannien, hat das britische Landwirtschaftsministerium einen internationalen Workshop zum Thema Koi-Herpes Virus vom 12. bis 13. Februar in London veranstaltet. Ziel des Workshops war es, ein umfassendes Gesamtbild der weltweiten KHV-Situation zu gewinnen und daraus eine möglichst international breit akzeptierte und koordinierte weitere Vorgehensweise zu entwickeln.
Die Hauptthemen waren daher insbesondere der gegenwärtige Stand der Forschung sowie die Bestimmung der dringlichsten zukünftigen Forschungsthemen und die mögliche Finanzierung entsprechender Projekte. Desweiteren sollten die Möglichkeiten nationaler und internationaler seuchenrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Virus erörtert werden und die Situation sowie die Verantwortung und mögliche Handlungsanweisungen für den internationalen Karpfen- und Koihandel erarbeitet werden.
Um dieses umfassende Thema möglichst effektiv und konzentriert behandeln zu können, wurde der Teilnehmerkreis von vornherein auf 40 eingeladene Personen beschränkt. Dabei wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass nicht nur die ausgewiesensten Experten der KHV-Forschung, sondern auch verantwortliche Vertreter der Legislative und des Handels, unter anderem der ZZF, aus der ganzen Welt teilnehmen sollten. Einige der wichtigsten Ergebnisse hier kurz im Überblick:
1. Nachweismethoden Derzeit werden weltweit sieben verschiedene PCR- Methoden angewandt. Man hofft mit einer verfeinerten Methode, der sogenannten „nested PCR“ bald auch klinisch unauffällige Virusträger, sogenannte Carrier, feststellen zu können. Ein für gesetzliche Maßnahmen erforderliches zweites Nachweisverfahren steht mit einem ELISA Test, bei dem die Fische auf KHV-Antikörper getestet werden, sicherlich schon bald zur Verfügung, denn mehrere Arbeitsgruppen in USA, Großbritannien und Israel arbeiten derzeit daran.
2. Carrierstatus Da bisher ein absolut sicherer KHV-Nachweis nur bei erkrankten Fischen möglich ist, kann immer noch nicht genau gesagt werden, wie lange die Fische nach Überleben einer Infektion mit KHV infiziert bleiben, also Carrier sind. Erste Untersuchungen in Israel gehen davon aus, dass Fische für mindestens 12 bis 14 Monate Carrier bleiben. Dagegen zeigten englische Untersuchungen, dass die Fische auch nach 18 Monaten noch Carrier waren. Es bestand darüber Einigkeit, dass der Carrierstatus das kurzfristig am vordringlichsten zu bearbeitende Forschungsgebiet ist.
3. Impfung Die Anwendung des in Israel entwickelten Lebendimpfstoffs wird weltweit wegen des unkalkulierbaren Risikos abgelehnt. Nach Aussage eines amerikanischen Wissenschaftlers kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus dem Impfvirus durch Mutation ein in seiner Gefährlichkeit das KHV noch übertreffendes Virus entsteht. Da eine weltweite Impfung aller Karpfen ohnehin unmöglich sei, muss es das vordringliche Ziel sein, mit KHV–freien Fischen zu handeln. Impfungen können im kleineren Rahmen durchaus sinnvoll sein. Dann dürfe jedoch nur mit einem abgetöteten und markierten Impvirus gearbeitet werden. Daher habe der Lebendimpfstoff keine Chance, zugelassen zu werden. Wichtig: der Import von mit Lebendimpfstoff geimpften Koi in die EU ist streng verboten!
4. Infektiosität Es besteht weiterhin Unklarheit darüber, wie lange das Virus außerhalb der Fische ansteckend bleibt. Da viele Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, Temperatur, organische Bestandteile im Wasser etc entscheidend sind, werden allgemeinverbindliche Aussagen hierzu kurzfristig kaum zu erwarten sein.
5. Rechtliche Situation Derzeit bestehen nur in Japan und Indonesien rechtliche Beschränkungen des Koihandels. Eine deutliche Verschärfung der rechtlichen Situation und damit der Auflagen für Import und Handel mit Koi sind auch innerhalb der EU und damit für Deutschland vorgesehen. Im Zuge der derzeit im Entwurf vorliegenden EU „Fish Health Directive“ werden allerdings nicht nur der Koi, sondern die gesamten Kaltwasserfische und indirekt auch die Aquarienfische betroffen sein. Mit einschneidenden Auflagen ist zu rechnen. Bereits die „Comission Decision“ zum Import von Fischen, die bereits am 1. Mai 2004 in Kraft treten wird, könnte hier deutliche Auswirkungen haben. So ist derzeit nicht auszuschließen, dass ab dem 1. Mai der Import von Koi aus Japan in die EU verboten wird. Ein entsprechender EU-Entwurf vom 22. Januar wurde veröffentlicht!
Zusammenfassend wurde deutlich, dass die von den ZZF-Mitgliedern seit 2003 durchgeführten Maßnahmen zur Eindämmung des KHV-Problems in Deutschland zwar auf breite Zustimmung und Anerkennung stießen, jedoch infolge ihrer Freiwilligkeit als nicht ausreichend angesehen wurden und zukünftig durch wesentlich drastischere gesetzliche Regelungen EU-weit verschärft werden. (Dr. Markus Biffar)
Quelle: ZZA 3/2004 Seite 19 |