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„Rasselisten“ bleiben zulässig

Die Gefährlichkeit von Hunden darf zunächst bis auf weiteres aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse bestimmt werden. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Bundesverfassungsgericht im Beschwerde-Verfahren gegen „Kampfhunde“ verkündet hat.

Die Bundestierärztekammer bedauert dieses Urteil sehr, denn, so betont der Dachverband, es gäbe keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass bestimmte Hunderassen per se aggressiv sind. Die Gefährlichkeit eines Hundes sei vielmehr durch äußere Einflüsse wie Haltung und Erziehung bedingt und deshalb nur individuell zu beurteilen. Die pauschale Maßregelung anhand sogenannter Rasselisten gaukle eine scheinbare Sicherheit vor, sei aber nicht geeignet, den Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden zu verbessern.

Quelle: ZZA 5/2004 Seite 13