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Nach wie vor viel Uneinsichtigkeit

Überprüfung der Reptilienbörse in der Stadthalle Offenbach

Am Sonntag, dem 25. Juli 2004, fand in der Stadthalle die zweite von insgesamt drei für das laufende Jahr dort vorgesehenen Reptilienbörsen statt. Erneut wurde das zuständige Veterinäramt von Vertretern des ZZF bei der Überwachung unterstützt. Die Artenschutzbehörde überprüfte die Dokumente für die angebotenen Exemplare geschützter Arten. Die Polizei konzentrierte sich dieses Mal auf die Überwachung des Umfeldes der Veranstaltungshalle. Die artenschutzrechtlichen Kontrollen führten zu keinen Beanstandungen. Unter den Anbietern hat sich zwischenzeitlich wohl herumgesprochen, dass in Offenbach mit strengen Kontrollen zu rechnen ist, und bringen deshalb nur solche Exemplare mit, für die sie im Besitz der erforderlichen Dokumente sind. Umso erstaunlicher ist es aber, dass im Bereich des Tierschutzes immer wieder die gleichen Verstöße festgestellt werden: zu kleine Behältnisse, ungenügende Frischluftzufuhr, fehlendes Bodensubstrat und Tierarten, deren Präsentation und Verkauf nicht zugelassen sind, beispielsweise Kaninchen.

Auf der Offenbacher Tierbörse sind immer noch zu kleine Tierbehältnisse mit einer unzureichenden Frischluftzufuhr an der Tagesordnung. Foto: Schramm

Auch bei dieser Börse kam es erneut vor, dass bei zuvor bereits ermahnten Anbietern, sobald diese den Eindruck hatten, die Kontrollen seien vorüber, wieder die zuvor entfernten Tiere in den für sie ungeeigneten Behältnissen auftauchten, ebenso wie Tiere, die wohl wegen der befürchteten behördlichen Beanstandung zuvor erst gar nicht präsentiert worden waren und die nun plötzlich ganz offen im Angebot waren. In solchen Fällen sind behördliche Verwarnungsgelder unvermeidlich. Außerdem sind alle Verstöße mit Name des jeweiligen Anbieters und der betroffener Tierart für eventuelle weitergehende behördliche Maßnahmen registriert worden. Dabei geht es insbesondere darum, feststellen zu können, ob derselbe Anbieter bei vorangegangen Börsen in ähnlicher Weise bereits aufgefallen ist.

Tiger-Python in Minibox. Foto: Schramm

Das inzwischen recht erfahrene Überwachungsteam hat seine Überwachungspraxis auf solche Fälle besonders ausgerichtet und an die Unmutsbekundungen der gemaßregelten Anbieter und die immer wieder vorgebrachte Behauptung, dass das alles auf anderen Börsen unbeanstandet bleibe bzw. dort gar keine Kontrollen stattfänden, hat man sich längst gewöhnt. Dass ein Anbieter trotz behördlicher Beanstandungen wegen eindeutiger Verstöße gegen tierschutzrechtliche Grundsätze und die vom Veranstalter vorgegebene Börsenordnung meinte im Recht zu sein und die Auffassung vertrat, man müsse die in Offenbach kontrollierenden Behörden einfach mal verklagen, „damit die lernen, was auf Börsen zuzulassen ist“, war dann allerdings doch eine Steigerung gegenüber allem bisherigen.

Ein völlig neuer Aspekt ergab sich aufgrund der Feststellung, dass ein aus Frankreich angereister Anbieter der deutschen Sprache nicht mächtig und eine Verständigung nur auf Französisch oder Englisch möglich war. Eine eingehende Käuferberatung, ohnehin ein Problem auf Heimtierbörsen, war somit schon aufgrund sprachlicher Schwierigkeiten so gut wie ausgeschlossen. Wie man seitens des Veranstalters und der Überwachungsbehörden zukünftig mit diesem Problem umgehen wird, bleibt abzuwarten bzw. dürfte in den nächsten Wochen Gegenstand einiger Gespräche und Beratungen sein.

Es fiel erneut auf, dass große Mengen an Zubehör zu Spottpreisen angeboten wurden, was aber leider nicht justiziabel ist. Die Frage nach Bezugsquellen und -konditionen, die Verkaufspreise deutlich unterhalb der für den Zoofachhandel üblichen Einkaufspreise ermöglichen, blieb erneut unbeantwortet (Jörg Turk)

Quelle: ZZA 9/2004 Seite 6