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Tierschutz-Gutachten zu „Kaninhop“ Frage nach einer möglichen Tierschutzrelevanz
Auf das Titelthema des zza, Ausgabe 7/2005 – „Kaninhop findet auch in Deutschland immer mehr Freunde“ – schickte uns Dr. Johanna Moritz vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Fachgruppe Tierschutz, untenstehendes Gutachten zu. Sie hatte es vor rund zwei Jahren auf Anfrage eines Bayerischen Kaninchenzuchtvereins erstellt, der die überwiegend unbekannte Sportart Kaninhop für seine Mitglieder anbieten wollte.
Beim „Kaninhop“ handelt es sich um eine Art Agility mit Kaninchen – das Kaninchen, das ein entsprechendes Geschirr trägt, wird an einer Leine über einen Hindernisparcours geführt. Es gibt Disziplinen verschiedener Schwierigkeitsgrade. Nachdem diese Sportart, die ursprünglich aus Skandinavien stammt, vermehrt von verschiedenen Vereinen auch in Deutschland angeboten wird, stellt sich die Frage nach einer möglichen Tierschutzrelevanz.
Nach § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zufügen. Nach § 3 Nr. 1 b dürfen an einem Tier im Training oder bei einem sportlichen Wettkampf keine Maßnahmen angewendet werden, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Nach § 3 Nr. 5 ist es weiterhin verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Einen anerkannt vernünftigen Grund stellt eine Freizeitbeschäftigung nicht dar, so daß in dieser Hinsicht hohe Anforderungen gestellt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund ist zu bedenken, daß Kaninchen im Unterschied zu Hunden Fluchttiere sind, die bei Beunruhigung Deckung suchen und dabei explosiv durchstarten können. Grundsätzlich stellt die Wettkampfatmosphäre mit fremden Menschen, anderen Kaninchen, ungewohnter Umgebung und ungewohnten lauten Geräuschen einen großen Streßfaktor da. Andererseits können einzelne Kaninchen bei intensiver Beschäftigung sehr zahm und vertraut werden.
Probleme können auch durch die Verwendung des Geschirrs mit Leine entstehen. Die Bewegungsmöglichkeiten des Tieres werden erheblich eingeschränkt. Insbesondere kann es seinem Bedürfnis, sich zu verstecken, nicht folgen. Es besteht die Gefahr, daß das Kaninchen an der Leine herumgezerrt oder über die Hindernisse gezogen wird. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz lehnt Kaninchenleinen aus diesem Grund grundsätzlich ab.
Durch zu langes Training und/oder zu hohe Hindernisse kann es schließlich zu einer Überforderung des Tieres mit Folgeschäden (Wirbelsäulen-verletzungen) kommen.
Andererseits ist es bei entsprechendem geduldigen Training offensichtlich durchaus möglich, ein Kaninchen an Geschirr und Leine zu gewöhnen. Außerdem ist die intensive Beschäftigung des Besitzers mit dem Tier und eine Möglichkeit zur artgemäßen Bewegung außerhalb eines Käfigs oder Auslaufs als sehr positiv im Sinne des Tierschutzes zu bewerten.
Vor diesem Hintergrund kann nach Auffassung der Fachgruppe Tierschutz eine Bewertung nur im Einzelfall erfolgen. Ein tiergerechter Ablauf ist ebenso denkbar wie grobe Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Aus Sicht der Fachgruppe Tierschutz sollte Vereinen, die diese Sportart anbieten wollen, dringend empfohlen werden, genaue Regeln zum Schutz der Tiere aufstellen. Denkbar wäre hier beispielsweise ein sofortiger Ausschluß ängstlicher Tiere. Sobald ein Kaninchen an der Leine herumgezogen wird, sollte ebenfalls ein Ausschluß erfolgen. Das Mindestalter für die menschlichen Teilnehmer sollte nicht bei sechs sondern mindestens bei zehn Jahren liegen, da kleinere Kinder erfahrungsgemäß die erforderliche Geduld noch nicht aufbringen können. Auch wäre die Anleitung durch einen sachkundigen Erwachsenen zu fordern, um tierschutzrelevante Probleme zu vermeiden. Schließlich dürfen nur gesunde Tiere ohne Über-gewicht eingesetzt werden. Sie sollten gegen RHD und Myxomatose geimpft sein, um Infektionen bei solchen Veranstaltungen zu vermeiden. Eine Kennzeichnung der Tiere ist ebenfalls zu fordern. Außerdem dürfen nur geeignete kleine Rassen und einwandfrei passende Geschirre verwendet werden, wobei die Leine unbedingt über dem Brustteil und nicht über dem Halsteil des Geschirrs abgebracht werden muss. Ein Würgen ist unbedingt zu vermeiden, da dies für das „Beutetier“ Kaninchen einen erheblichen Streßfaktor darstellt. Auch ist darauf zu achten, daß die Tiere in Trainings- oder Wettkampfpausen artgerecht untergebracht werden.
Um Erfahrungen zu sammeln und die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz der Tiere beurteilen zu können, sollten Training und Veranstaltungen zumindest gelegentlich amts-tierärztlich überwacht werden.
Quelle: ZZA 8/2005 Seite 8 |