Ein Jahr EU-Heimtierpaß
Gut 2,2 Millionen Exemplare des neuen blauen EU-Heimtierpaß-Formulars wurden in dem einen Jahr seit Einführung der neuen EU-einheitlichen Regeln für Reisen mit Hund, Katze und Frettchen von den Herstellern an Tierarztpraxen verkauft. Die größten Probleme treten vor allem noch bei Einreisen aus Drittländern auf. Die Bundestierärztekammer warnt deshalb davor, Strandhunde oder Hotelkatzen spontan aus dem Urlaub mit nach Deutschland zu nehmen: Häufig sind die Anforderungen nicht erfüllt und die Tiere müssen zurückgeschickt oder monatelang in Quarantäne genommen werden. Schlimmstenfalls können sie sogar getötet werden.
Zu den sogenannten Drittländern mit schlechterem oder unbekanntem Tollwutstatus gehören beliebte Urlaubsziele wie die Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten oder die Dominikanische Republik. Welpen, die unter drei Monate alt sind, dürfen aus diesen Ländern ausnahmslos nicht in die EU einreisen. Bei älteren Tieren muß das Blut mindestens drei Monate vor der Einreise auf einen wirksamen Tollwut-Impfschutz untersucht worden sein. Auch Urlauber, die ihr Tier aus Deutschland in eines dieser Länder mitnehmen, müssen bei der Rückreise den Bluttest nachweisen können. Er sollte rechtzeitig vor der Reise noch in Deutschland durchgeführt werden, damit die dreimonatige Frist vor der Wiedereinreise entfällt.
Mit dem Jahrestag der EU-Reiseregeln am 1. Oktober 2005 ist die Übergangsbestimmung ausgelaufen, nach der herkömmliche „Internationale Impfpässe“ mit gültiger Tollwutimpfung noch anerkannt wurden. Übergangsweise noch bis Juli 2011 ist die Kennzeichnung mit Tätowierung zulässig (danach nur noch Mikrochip). Übergangsregeln gibt es außerdem noch für Malta, Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich. Diese Länder dürfen zunächst noch bis Juli 2008 zusätzliche Anforderungen stellen (Bluttest, Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer). www.bundestieraerztekammer.de
Quelle: ZZA 11/2005 Seite 96 |