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Anschnallpflicht für Hunde

Beratung lohnt sich

Noch immer sieht man viele Hunde, die während der Fahrt im Auto ungesichert auf dem Beifahrersitz, der Rückbank oder der Hutablage thronen. Schlimmstenfalls sitzen sie sogar auf dem Schoß des Fahrers/ der Fahrerin. Es hat sich offensichtlich noch längst nicht überall herumgesprochen, dass Hunde nach §23 der Straßenverkehrsordnung im Auto so gesichert sein müssen, dass die Verkehrssicherheit nicht leidet. Verstöße dagegen sind bußgeldpflichtig. Darüber hinaus kann im Fall eines Unfalls die Versicherung wegen Fahrlässigkeit ihre Schadenersatzleistung kürzen. Sicherungssysteme für den Hunde-Transport im Auto sind also kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.

Mit der ZZF-Aktion „Ist Ihr Hund angeschnallt?“ unterstützt der Verband Zoofachhändler dabei, dieses Thema aufmerksamkeitsstark herauszustellen.

Voraussetzung für eine effektive Sicherung des im Fahrzeug mitgeführten Hundes ist ein Eingehen auf die individuellen Gegebenheiten wie Größe des Hundes und Typ des Fahrzeugs. Ein Labrador in einem Polo braucht ein anderes Sicherungssystem als in einem Passat Kombi!

Zu berücksichtigen ist auch, dass die Vierbeiner unter Umständen erst behutsam an Sicherungssysteme wie Sicherheitsgurte und Transportboxen gewöhnt werden müssen.

Quelle: ZZA 7/2006 Seite 42