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Auf tierische Souvenirs verzichten

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) warnt vor illegaler Einfuhr von artgeschützten Tieren und tierischen Urlaubsandenken. Krokodil-Ledergürtel, Riesenmuscheln oder auch eine schöne Amazone vom kubanischen Wochenmarkt – viele Urlauber möchten gerne ein tierisches Souvenir mit nach Hause bringen: „Wer die Bestimmungen des Tier- und Artenschutzes nicht beachtet, gefährdet Tiere in hohem Maße und muss mit der Zahlung von drastischen Bußgeldern rechnen“, erklärt ZZF-Präsident Klaus Oechsner.

Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Sie stehen deshalb unter dem Schutz der EG- Artenschutzverordnung. Der Schutz bezieht sich auf tote, lebendige und weiterverarbeitete Exemplare wie exotische Felle, Schlangenlederschuhe oder Elfenbeinschnitzereien. Für gefährdete Tier- und Pflanzenarten benötigen Touristen eine offizielle Ausfuhrgenehmigung des Urlaubslandes, zusätzlich ist häufig eine deutsche Einfuhrgenehmigung erforderlich. Ohne diese Dokumente drohen an der Grenze die Beschlagnahmung der Andenken und die Zahlung eines Bußgeldes.

Der ZZF rät, sich vor der Reise beim Bundesamt für Naturschutz zu informieren, welche Tier- und Pflanzenarten in ihrer Existenz bedroht sind. Besser sei es jedoch, generell auf diese Mitbringsel zu verzichten.

Quelle: ZZA 7/2006 Seite 42