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ZZF-Fachgruppe Zierfisch- und Wasserpflanzengroßhandel Erneute Warnung vor verbotenen Leuchtfischen
Wie das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium bestätigte, sind im März in einem Kieler Geschäft genetisch veränderte Zierfische - so genannte Leuchtfische - sichergestellt worden. Dem Händler drohen empfindliche Strafen.
Dieser Vorgang unterstreicht die mehrfach vorgebrachte Warnung des ZZF und der ZZF-Fachgruppe Zierfisch- und Wasserpflanzengroßhandel, sich nicht auf den Handel mit Glofischen einzulassen. Unterstützt wird der ZZF dabei vom VDA-Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V. (siehe hierzu auch den Leserbrief von Hans Stiller in dieser zza-Ausgabe auf Seite 7).
In der EU ist der Handel mit transgenen Zierfischen verboten. Der Verstoß gegen das geltende Gentechnikgesetz ist strafbar (GenTG § 33: Haftungshöchstbetrag 85 Millionen Euro, § 38: Geldbuße bis zu 50.000 Euro und § 39: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren).
Das Kieler Landwirtschaftsministerium prüft derzeit die Handelswege, über die die beschlagnahmten Fische nach Kiel gelangt sind und hat andere Bundesländer informiert. Die Behörden haben mit verstärkten Kontrollen begonnen.
Informationen des ZZF zufolge gibt es inzwischen ein sicheres Verfahren, um das veränderte Gen nachzuweisen. Die Gebühren dafür müssen im Falle eines positiven Testergebnisses vom kontrollierten Anbieter bezahlt werden. Zusätzlich zu der drohenden Strafe sei mit Gebühren für die behördlichen Maßnahmen in Höhe von mindestens 500 Euro zu rechnen.
Der Kieler Fall hat bundesweit in den Medien Schlagzeilen gemacht. „Das Inverkehrbringen von transgenen Zierfischen kann das Image des gesamten Zierfischhandels nachhaltig schädigen“, wiederholt Willi Heidbrink, Vorsitzender der ZZF-Fachgruppe Zierfisch- und Wasserpflanzengroßhandel, seine Warnung. Zoofachhändler, bei denen genmanipulierte Zierfische auftauchen, sollten diese sofort ihren Lieferanten zurückgeben. (jt/vg)
Quelle: ZZA 4/2007 Seite 49 |