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Nachgefragt

Frettchen für Jedermann?

Sind Frettchen ideal für die vorübergehende Haltung und Präsentation im Zoofachhandel, sind diese süßen Raubtiere gar das Heimtier der Zukunft und damit eine ­Attraktion ersten Ranges im tierführenden Zoofachhandel? Hierzu eine fundierte Stellungnahme von Anke Beuch-Ahrendt, praktische Tierärztin und stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises 8 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT).

In letzter Zeit gibt es erneut Diskussionen über die Präsentation und den Verkauf von Frettchen im Zoofachhandel. Ausgehend vom amerikanischen Markt und amerikanischen Gepflogenheiten, versucht man auch hier Umsatzchancen für den Markt mit Frettchen zu finden. Dies ist aber im Hinblick auf die Bedürfnisse der Tiere und die Gegebenheiten sowohl im Zoofachhandel als auch bei den meisten Kunden zuhause aus Tierschutzsicht mehr als fragwürdig.

Befassen wir uns zuerst mit den Problemen, die die Haltung von Frettchen im Zoofachhandel bereitet. Die intelligenten und spielfreudigen Tiere benötigen vor allem sehr viel Platz, Auslauf und Zuwendung. Für eine vorübergehende Haltung im Zoofachhandel empfehlen wir für zwei Tiere eine Grundfläche von mindestens 2 qm und eine Höhe von mindestens 1 m (siehe unsere TVT-Checkliste für Frettchen).

Häufig vergessen wird auch die Tatsache, dass Frettchen zur Familie der Marder gehören. Auch wenn sie seit langem domes­tiziert sind, sind und bleiben Frettchen Raubtiere! In ihr natürliches Beutespektrum passt alles, was standardmäßig in jeder normalen Tieranlage im Markt sitzt. Daraus resultiert, dass sich eine gemeinsame Präsentation von Frettchen und anderen im Zoofachhandel üblichen Tieren verbietet.

Die Trennung der verschiedenen Tierarten ist aber schon aus räumlichen Gründen in den meisten Zoofachhandlungen nicht möglich. Selbst wenn sie sich nicht sehen oder hören können, können sich die Tiere immer noch riechen! Dies führt zu einer unnötigen Erhöhung des Stresspegels aller Tiere und ist aus Tierschutzgründen nicht akzeptabel.

Besonders in der Hauptphase der sozialen Prägung (zwischen 8. und 16. Lebenswoche, dies ist genau der Zeitpunkt, in dem die Tiere zum Verkauf angeboten werden!) ist der intensive Kontakt zum Menschen äußerst wichtig, um später das notwendige Handling mit den Tieren zu gewährleisten. Im Tagesgeschäft ist hierzu aber über das normale Maß, das die tägliche Reinigung und die Versorgung der Tiere mit Wasser und Futter umfasst, keine Zeit. In keinem mir bekannten Markt gibt es Angestellte, die nur zur Beschäftigung mit den Tieren da sind. Hauptaugenmerk im Zoofachhandel ist der Verkauf!

Des Weiteren sind der Behörde für die Präsentation und den Verkauf von Frettchen langjährige berufliche Kenntnisse mit den Tieren nachzuweisen. So spezialisiertes Verkaufspersonal wird man aber im normalen Zoofachhandelsgeschäft kaum finden. Die übliche §11-Genehmigung für Kaninchen und andere Kleinsäuger ist in keinem Fall ausreichend.

Auch in der Heimtierhaltung anspruchsvoll

Um Frettchen dagegen auf Dauer zu Hause artgerecht halten zu können, ist es erforderlich, ihnen ein genügend großes Gehege (für zwei Tiere sind mindestens 10 qm Grundfläche empfehlenswert) zur Verfügung zu stellen und mehrere Stunden täglich Auslauf zu gewähren. Dies ist in keiner normalen Wohnung möglich. Dazu kommt der starke Eigengeruch der Tiere, der eine Haltung in der Wohnung erschwert, wenn der Vermieter sie nicht komplett verbietet (hierzu gibt es einige Gerichtsurteile!). Eine Entfernung der Stinkdrüsen ist aber nach unserem Tierschutzgesetz (anders als in den USA) verboten.

Eine Außenhaltung ist also in jedem Fall angezeigt, auch um die Frettchen den wechselnden Licht- und Klimaverhältnissen der Jahreszeiten auszusetzen, damit sie sich regelmäßig fortpflanzen können. Können sie das nicht, beispielsweise bei Einzelhaltung oder Haltung von mehreren Fähen oder mehreren Rüden zusammen, ist bei beiden Geschlechtern mit Verhaltensstörungen zu rechnen.

Der unkastrierte Rüde, der nicht regelmäßig decken kann, wird auf die Dauer mit heftigen Aggressionen reagieren und kann dann sowohl die Fähe als auch seinen zweibeinigen Besitzer beißen. Zur Verhinderung der Fortpflanzung und weil es der leichtere Eingriff ist, kann der Rüde kas­triert werden.

Eine Fähe, die nicht gedeckt wird, gerät in eine lebensbedrohliche so genannte Dauerranz. Die hierbei ausgelöste Östrogenvergiftung führt, wenn nicht sofort eine Notkastration vorgenommen wird, unweigerlich zum Tod des Tieres. Eine Dauerranz ist in den meisten Fällen ein deutliches Anzeichen für nicht optimale Haltungsbedingungen.

Um sie auch kastrieren zu können, bevor die Dauerranz auftritt, fehlt die gesetzliche Grundlage. §6 TierschutzG erlaubt die Kastration nur, wenn eine tiermedizinische Indikation vorliegt (also z.B. bei krankhaft veränderten Fortpflanzungsorganen) bzw. zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung. Dieser Grund entfällt aber, wenn der Rüde schon kastriert ist. Eine prophylaktische Kastration ist aber nicht zulässig nach Tierschutzgesetz. D.h., erst wenn das Tier durch die nicht artgerechte Haltung krank geworden ist, darf der Tierarzt eingreifen!

Mit anderen Worten, der Wunsch des Kunden nach „operativer Anpassung“ der Tiere an seine schlechten Haltungsbedingungen zu Hause, bringt auch den Tierarzt in Bedrängnis, weil diese Operationen weder tierschutzgerecht noch ethisch vertretbar sind und manchmal sogar rundweg verboten.

Wo sollte also der Grund liegen Frettchen im Zoofachhandel für Jedermann anzubieten? Um Bedürfnisse zu wecken, deren Umsetzung der Durchschnittskunde nicht gewährleisten kann? Oder noch schlimmer, eine Familie mit kleinen Kindern möchte ein neues Haustier und sucht sich statt der üblichen Kaninchen oder Meerschweinchen ein Frettchen aus: Wer übernimmt die Haftung, wenn das Kind vom Frettchen gebissen wird?? Was passiert mit den Tieren, wenn nach kurzer Zeit festgestellt wird, dass das Frettchen doch nicht so niedlich ist, wie der Name impliziert?

Die Haltung dieser intelligenten Tiere sollte Spezialisten vorbehalten werden, die sie ihrer Art gemäß so halten können, dass sie keinen Schäden und/oder Leiden ausgesetzt sind. Um die Zahl der ausgesetzten oder der im Tierheim entsorgten bzw. der verhaltensgestörten Tiere zu minimieren, sollte sich der Zoofachhandel nicht am Geschäft mit den Frettchen beteiligen!

Quelle: ZZA 9/2007 Seite 14