Tasso warnt vor Hunde-Entführern
Klein, ungefährlich und wertvoll - so beschreibt Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation Tasso e.V., die typischen Eigenschaften potenzieller tierischer Entführungsopfer. Für McCreight hat der Fall einer Studentin aus Paderborn, die den Entführern ihrer Chihuahua-Hündin 2.000 Euro „Finderlohn“ zahlen sollte, Seriencharakter. „Die Erpresser hatten die Hündin angeblich gefunden und verlangten von Tasso die Telefonnummer der Besitzerin, um bei ihr dann richtig abkassieren zu können“, berichtet McCreight. „Wir haben die Besitzerin aber gewarnt und um Einschaltung der Polizei gebeten.“ Wenige Stunden später schnappte die Kripo-Falle bei der Geldübergabe zu.
Wie McCreight betont, ist nach deutschem Recht der Finderlohn bei Tieren auf drei Prozent des Wertes festgesetzt (§ 971 BGB). Für einen 1.000 Euro teuren Hund wären also 30 Euro Finderlohn angemessen. Wer mehr verlangt und das Tier zurückhält, macht sich strafbar. In solchen Fällen sollte immer die Polizei eingeschaltet werden.
Quelle: ZZA 7/2008 Seite 36 |