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Heidelberger Beschlüsse des ZZF „Roter Punkt“ – aktueller denn je
20 Jahre ist es her, als in Deutschland der Startschuss für deutlich verbesserten Tierschutz im Zoofachhandel eingeläutet wurde. Die Rede ist von den „Heidelberger Beschlüssen“, mit denen sich die Mitglieder des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) zu umfassenden Auflagen beim Handel mit Heimtieren verpflichteten. Der „Rote Punkt“ ist Teil dieser Verpflichtungen, die deutlich über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen und heute als Messlatte im tierführenden Zoofachhandel gelten.
 Ein Verband verpflichtet seine Mitglieder zu umfassenden Selbstbeschränkungen bei der Ausübung ihrer Geschäfte. Was auf den ersten Blick erstaunlich anmutet, ist tatsächlich eine große Errungenschaft, mit der sich Mitgliedsbetriebe des ZZF als besonders verantwortungsvoll darstellen und die für die heute allgemein anerkannte Akzeptanz des Verbandes in der Öffentlichkeit, bei Behörden und politischen Entscheidern sorgt. Es war ein konstruktiver Aufbruch, als die Delegiertenversammlung des ZZF am 25. Mai 1991 Selbstbeschränkungen beim Handel mit Heimtieren im Grundsatzprogramm des Verbandes verankerten. Intensive Diskussionen waren vorausgegangen, um die Verbandsmitglieder von der Notwendigkeit der selbstbeschränkenden Maßnahmen und deren mittel- und langfristigen Vorteile zu überzeugen. Nicht alle wollten damals diesen Weg mitgehen. Heute dagegen werben auch Nicht-Mitglieder damit, dass sie sich an Vorgaben der „Heidelberger Beschlüsse“ halten.
Schritt in die Zukunft – Zugewinn an Akzeptanz
Die von der Ökologiebewegung der 80er Jahre geprägten Diskussionen über Natur- und Artenschutz rückten auch die Vertretbarkeit des Handels mit Lebewesen zum Zweck der Heimtierhaltung und den Tierschutz generell in das öffentliche Bewusstsein, der tierführende Zoofachhandel stand am Pranger, Tierschützer und Politiker forderten so genannte „Positivlisten“, mit denen die Zahl der zu handelnden Heimtierarten drastisch eingeschränkt werden sollten. Dem begegnete der ZZF mit einer Initiative zur Verbesserung des Tierschutzes im tierführenden Zoofachhandel. 1988 stellte das für alle Verbandsmitglieder bindende ZZF-Grundsatzprogramm die Verantwortung des Menschen für das lebende Tier und das Wohlbefinden der Heimtiere an die erste Stelle. Die dazugehörige Richtlinie, kein Tier in den Handel zu bringen, „dessen Eignung als Heimtier zweifelhaft ist“, wurde 1991 mit den „Heidelberger Beschlüssen“ konkretisiert (siehe Seite 18). Es war die Geburtsstunde des „Roten Punktes“. Mit ihm werden Tiere gekennzeichnet, die als „bedingt für die Heimtierhaltung geeignet“ eingestuft sind und die nur nach ausführlicher Beratung weitergegeben werden sollen.
Die „Heidelberger Beschlüsse“ waren weit mehr als ein progressiver Schritt zur Abwehr der geforderten „Positivlisten“. Sie sind ein Bekenntnis zum konsequenten Tierschutz im Zoofachhandel, der das Image des ZZF und seiner Mitglieder deutlich verbesserte. Seither gehören die Förderung des Tierschutzes im Zoofachhandel, die Aufklärung über eine artgerechte Heimtierhaltung sowie das Engagement für Natur- und Artenschutz zu den wichtigsten Aufgaben des Verbandes. Damit wuchsen die Akzeptanz und das Ansehen des ZZF bei den zuständigen Ministerien und Behörden auf Landes- und Bundesebene, Vorschläge des ZZF werden gehört. Über seine maßgebliche Mitarbeit in der European Pet Organisation (EPO) kann der ZZF auch auf europäischer Ebene Einfluss geltend machen, ebenso wie internationale, etwa bei der WA-Vertragsstaatenkonferenz (CITES).
„Die Heidelberger Beschlüsse sind eine große Errungenschaft in punkto Tierschutz und waren der Startschuss für einen Bewusstseinswandel sowohl bei Heimtierhaltern als auch im Zoofachhandel“, so die Bilanz von ZZF-Präsident Klaus Oechsner 2001 zum 10jährigen Jubiläum des „Roten Punktes“.
Aktueller denn je
Heute stellen Angriffe von Tierrechtsfundamentalisten und politische Bestrebungen zur Beschränkung der Heimtierhaltung in Berlin und in Brüssel den Zoofachhandel und die gesamte Branche vor neue Herausforderungen. Faunenverfälschung und Tierseuchen werden als Argumente eingesetzt, um Importverbote sowie erneute Forderungen nach „Positivlisten“ zu rechtfertigen. Damit einhergehend haben seit 2008 in den Medien erstmals seit vielen Jahren die negativen Stimmen gegenüber der Heimtierhaltung allgemein und dem Zoofachhandel insbesondere zugenommen. Die Anforderungen an den Tierschutz sind gewachsen, die Heimtierhaltung wird aus ethischer Sicht vermehrt in Frage gestellt.
Es ist an der Zeit, die „Heidelberger Beschlüsse“ verstärkt in den Fokus zu stellen. Ihre Inhalte sind aktueller denn je, greifen sie doch die Fragen des ethischen Tierschutzes ebenso auf wie die vermittelnde Zusammenarbeit mit Tierheimen, die Bevorzugung von Nachzuchten und die Verbesserung der Bedingungen für eine artgerechte Haltung durch Entwicklung und Produktion geeigneter Zubehör- und Futtermittel gemäß der §§ 1 u. 2 Tierschutzgesetz (TSchG). Artgerechte Haltung und tierschonende Präsentation im Geschäft sowie die ausführliche Aufklärung von Interessenten über die Ansprüche der jeweiligen Tierart zeichnen ein gutes Zoofachgeschäft aus.
Jeder Zoofachhändler, der sich seiner besonderen Verantwortung gegenüber dem lebenden Tier stellt, sollte dies gegenüber der Öffentlichkeit noch deutlicher als bisher machen. Der „Rote Punkt“ eignet sich besonders dafür, signalisiert er doch auffällig: „Hier steht das Wohlbefinden der Tiere im Mittelpunkt“.
Im Mai 2011 hat der „Rote Punkt“ 20jähriges Jubiläum – eine ideale Gelegenheit, ihn ab jetzt in den Mittelpunkt zu stellen. Aus diesem Anlass rufen ZZF und zza den tierführenden Zoofachhandel zu einem Präsentationswettbewerb für den „Roten Punkt“ auf. Mehr darüber auf Seite 19. (vg)
| Die „Heidelberger Beschlüsse“ des ZZF |
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Selbstbeschränkung im Handel mit Heimtieren (Auszug) Allgemeine Bestimmungen
Es widerspricht dem Grundsatz des ethischen Tierschutzes, in der Öffentlichkeit für das Mitgeschöpf Tier über den Preis zu werben.
Einzelhandelsmitglieder des ZZF dürfen nur solche Tiere zum Verkauf vorrätig halten und in den Geschäften präsentieren, für deren Haltung sie jederzeit alle benötigten Zubehör- und Verbrauchsartikel anbieten können. Das gilt insbesondere bei Futtermitteln für solche Tiere, die diesbezüglich spezielle Bedürfnisse haben.
Mitgliedsfirmen des ZZF verzichten auf die Präsentation und den Verkauf von Hunden. Die vermittelnde Zusammenarbeit mit Tierheimen und Züchtern wird ausdrücklich empfohlen.
Mitgliedsfirmen des ZZF dürfen grundsätzlich nur Rassekatzen in speziell ausgestatteten Verkaufsanlagen präsentieren. Es dürfen ausschließlich gegen FIP (Feline Infektiöse Peritonitis) geimpfte Katzen ab einem Mindestalter von 16 Wochen abgegeben werden. Hauskatzen werden von Mitgliedsfirmen des ZZF nicht angeboten. Der Zoofachhandel unterstützt die örtlichen Tierschutzvereine in ihrem Bemühen, die für die in ihrer Obhut befindlichen Katzen, Hunde u. a. Tiere ein neues Heim zu finden.
Mitgliedsfirmen des ZZF dürfen keine Tiere in ihren Geschäften anbieten oder zur Schau stellen (präsentieren), die als Heimtier ungeeignet sind. Tiere, die nur bedingt als Heimtier geeignet sind und denen zur artgerechten Haltung besondere Bedingungen in Bezug auf Futter oder Umwelt geboten werden müssen, sind besonders zu kennzeichnen*. Dadurch soll verhindert werden, dass solche Tiere in die Hände ungenügend qualifizierter Halter geraten. Einzelheiten sind der „Roten Liste – Tierschutz“, Anhänge A und B, zu entnehmen**. Die Einzelhandelsmitglieder des ZZF verzichten auf Präsentation der in der „Roten Liste – Tierschutz A“ aufgeführten Tiere.
Von Mitgliedsfirmen des ZZF werden bevorzugt nachgezüchtete Tiere angeboten.
Für Mitgliedsfirmen der Fachgruppen Zierfisch- und Wasserpflanzengroßhandel sowie Heimtiergroßhandel im ZZF gilt das Präsentationsverbot gemäß Punkt 5 nicht, soweit die Hälterungsanlagen des Großhandels im allgemeinen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Tierarten, für die ein Präsentationsverbot in Einzelhandelsgeschäften gemäß Anhang A der „Roten Liste – Tierschutz“ gilt, sind als solche kenntlich zu machen. Tiere, die als bedingt für die Heimtierhaltung geeignet eingestuft sind (Anhang B der „Roten Liste – Tierschutz“ gilt), sind als solche kenntlich zu machen.
Die herstellende Industrie ist aufgerufen, durch Entwicklung und Produktion geeigneter Zubehör- und Verbrauchsartikel, die Bedingungen für die artgerechte Haltung von Heimtieren weiter zu verbessern.
* Tiere des Anhangs B werden im Groß- und Einzelhandel mittels eines roten Punktes von mindestens 8 mm Durchmesser gekennzeichnet. Die Bedeutung der Kennzeichnung ist an gut sichtbarer Stelle in einem Aushang zu erläutern. Aushang ist vom ZZF auf Anforderung zu beziehen.
** Rote Liste – Tierschutz – siehe www.zzf.de/tiernatur/roterpunkt.html
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Quelle: ZZA 1/2010 Seite 16 |