"Roter Punkt" für Katalanien
Der katalanische Heimtierverband "Federacio d'Entitats pro Drets dels Animals i la Natura" (FEDAN) hat jetzt auch den Roten Punkt eingeführt um damit die Selbstbeschränkung, die sich auch katalanische Zoofachhändler auferlegen wollen.
Die Sache fing so: Im Dezember 1996 traf eine Anfrage der FEDAN beim Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) ein, in denen man Auskunft wünschte über die Heidelberger Beschlüsse des ZZF. Man habe von dem Programm der Selbstbeschränkungen gehört, wisse aber nicht im Detail was sich dahinter verberge.
Der ZZF schickte aufklärendes Material an den Sitz der FEDAN nach Barcelona. Dort kam die sogenannte "Rote Liste - Tierschutz" mit ihren Anhängen an und wurde genau studiert. Der FEDAN wurde erläutert, daß die für die Heimtierhaltung ungeeigneten Tiere im Anhang A aufgeführt sind und von deutschen Zoofachgeschäften, die Mitglied im ZZF sind nicht mehr präsentiert werden. Man erläuterte, daß der Verkauf solcher Tiere nur in Ausnahmefällen möglich sei, an Institutionen oder Personen, die die Möglichkeiten haben, diese Tiere artgemäß zu halten.
Auch die Bedeutung des Anhangs B wurde aufgeführt: "Bedingt für die Heimtierhaltung geeignet". In Katalanien wurde jetzt nach ZZF-Vorbild aber auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt. eine solche "Rote Liste Tierschutz" erarbeitet. Jetzt kam die Anfrage von FEDAN, ob man auch das Logo den roten Punkt - übernehmen dürfe, oder ob dieses Logo geschützt sein. Der ZZF gestattete natürlich die Übernahme des Roten Punktes für die Aushänge in katalanischen Zoofachgeschäften.
Übrigens möchte FEDAN sich noch in anderer Weise den ZZF zum Vorbild nehmen: Man beabsichtigt in nächster Zeit vorbildliche Zoohandlungen zu prüfen und auszuzeichnen - auch dies nach entsprechenden Kriterien wie bei uns.
Quelle: ZZA 3/1998 Seite 66 |