Artikelarchiv

Corona-Lockdown__Bayerische Groomer dürfen wieder öffnen

Foto: WZF

Auch in Bayern dürfen Hundesalons - unter gewissen Voraussetzungen - wieder öffnen. Das ergibt sich aus der am 12. Februar geänderten Landesverordnung für den Infektionsschutz und einem behördeninternen Papier zur Auslegung.

Demnach ist nach Angaben des Fachverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften zulässig, sofern ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegt, das eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeidet. Ein Hund ist im Sinne der Verordnung eine Ware. Entscheidend sei hier die neue behördeninterne Auslegung unter dem Namen „FAQ Corona-Krise und Wirtschaft (Stand 13.02.2021)“, so der ZZF.

So dürfen Hundesalons in Bayer öffnen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

•    Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Kunden und Begleitpersonen sowie eine Pflicht für Mund-Nasen-Bedeckung für das Personal.
•    Es gibt ein Schutz-und Hygienekonzept, das etwa durch gestaffelte Zeitfenster insbesondere eine Ansammlung von Kunden  vermeidet.
•    Der Hund darf nur an einem entsprechenden Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts übergeben werden.
•    Der Hundesalon darf nicht für die abholende Kundschaft geöffnet werden.