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Corona-Krise__Verbände fordern: Regeln für Steuern anpassen

Kleinere Änderungen in der Abwicklung der Steuern könnten Unternehmen in der Krise entlasten, so der HDE. (Foto: Steve Buissinne/Pixabay)

Gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden macht sich der Handelsverband Deutschland dafür stark, wegen der Corona-Krise einige steuerrechtliche Regelungen zu ändern. Zum Beispiel sollen Unternehmen vierteljährlich ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen dürfen, um schneller Guthaben beim Finanzamt erstattet zu bekommen.

In einem Schreiben an Wirtschafts- und Finanzministerien des Bundes sowie an die Länderfinanzminister wirbt der Handelsverband Deutschland (HDE) gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden für Änderungen bei steuerrechtlichen Regelungen. Die bisher beschlossenen steuerlichen Maßnahmen seien zwar richtig und wichtig, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes. Es brauche aber dringend Ergänzungen, damit die Liquidität der Unternehmen während der aktuellen Krise nicht durch Steuerzahlungen geschmälert werde.

Null Vorauszahlung?

Unternehmen sollten laut HDE kurzfristig die Möglichkeit erhalten, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorübergehend vierteljährlich abzugeben. Diese Möglichkeit sollte optional auf Antrag gewährt werden, um die Erstattung von Umsatzsteuer-Guthaben nicht zu verzögern. Zudem sollte bundesweit die Möglichkeit geschaffen werden, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 2020 auf Antrag auf null herabzusetzen, ohne die Dauerfristverlängerung zu verlieren.

Bislang böten das nur einige Bundesländer an, um den Unternehmen kurzfristig Liquidität zur Verfügung zu stellen, so der HDE. Auch hinsichtlich der Anmeldungen von Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Versicherungs- und Feuerschutzsteuer sollte die Abgabefrist verlängert werden, fordert der Verband. Denn viele Unternehmen und auch Steuerkanzleien arbeiteten derzeit nur mit einer personellen Notbesetzung, so dass nicht in allen Fällen sichergestellt werden könne, dass die derzeit geltenden Fristen eingehalten werden können.

Lohnsteuer später abführen?

Außerdem könne die Verschiebung der Lohnsteuer-Abführung für die Unternehmen einen dringend erforderlichen Liquiditätsschutz darstellen, der das Überleben von Betrieben und den Schutz von Arbeitsplätzen ermögliche. Fristverlängerungen sollte es auch für die Abgabe von Jahreserklärungen, Einsprüchen – einschließlich Begründungsfristen – und anderen Rechtsbehelfen geben.

Darüber hinaus setzen sich die Verbände unter anderem für den Verzicht auf die Einführung neuer Compliance-Vorschriften ein. So sollte beispielsweise die derzeit bestehende Nichtbeanstandungsregelung für die Verwendung von Registrierkassen ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verlängert werden.