Artikelarchiv

Wegen Corona__Saarland verbietet Händlern zu werben

Foto: succo/Pixabay

Vom 22. Februar bis zunächst zum 28. Februar 2021 gilt im Saarland ein eingeschränktes Werbeverbot. Einzelhändler, die ihr Geschäft öffnen dürfen, dürfen in dieser Zeit nur für solche Artikel werben, die der täglichen Grundversorgung dienen.

Es ist zwar weiterhin zulässig, Mischsortimente anzubieten, wenn der erlaubte Sortimentsanteil im gesamten Warenangebot wesentlich überwiegt. Ein Bewerben von nicht zur Grundversorgung gehörenden außerhalb des Betriebsgeländes ist jedoch untersagt.

Hintergrund der Regelung ist, dass diejenigen Einzelhändler, die von der Lockdown-bedingten Schließung betroffen sind, auf diese Weise von noch weitergehenden Nachteilen durch den Verkauf von Nebensortimenten insbesondere in Supermärkten und Drogerien bewahrt werden sollen.

Dietrich Rössel, Rechtsanwalt