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Zooplus AG__Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaft geplant

Dr. Cornelius Patt, CEO Zooplus

  Vorstand und Aufsichtsrat der Zooplus AG haben beschlossen, die Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz SE) unter dem Namen Zooplus SE vorzubereiten.  

Das gegenwärtige dualistische Leitungssystem der Gesellschaft, bestehend aus dem Vorstand als Geschäftsführungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan, soll auch unter der neuen Rechtsform der SE fortbestehen, teilt Zooplus mit. Die Verantwortlichkeiten und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sollen von der neuen Struktur unberührt bleiben. Auch der Sitz des Unternehmens soll unverändert in München bleiben.  

Dr. Cornelius Patt, CEO von Zooplus sagt dazu: „Nicht nur unsere Kundinnen und Kunden, sondern auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in zahlreichen europäischen Ländern zu Hause. Mit der Umwandlung in eine SE unterstreichen wir die internationale Ausrichtung und Steuerung unseres Geschäfts. Gleichzeitig stärken wir unsere Position als attraktiver paneuropäischer Arbeitgeber und progressiver Technologie-Konzern. Damit reihen wir uns in die Liste vieler anderer international erfolgreicher börsennotierter Gesellschaften ein.“  

Die Zooplus AG bedient mit ihren Onlineshops nach eigenen Angaben Kunden in 30 europäischen Märkten in 24 Sprachen. Neben dem Hauptsitz der Gesellschaft in München ist das Unternehmen mit Technologie-Hubs in Krakau, Madrid und Wien vertreten. Die bestehende gesellschaftsrechtliche Struktur der AG mit ihren nationalen und internationalen hundertprozentigen Tochterunternehmen in Europa bleibt auch nach der Umwandlung unverändert bestehen.  

Die Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform der SE bedürfe unter anderem einer Zustimmung der Hauptversammlung der Zooplus AG, die aktuell für das zweite Halbjahr 2021 geplant sei. Die Wirksamkeit der Umwandlung in eine SE erfordere zudem, dass das Verfahren zum Abschluss einer Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der zukünftigen Zooplus SE vor der Eintragung im zuständigen Handelsregister abgeschlossen oder beendet ist. Das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren soll voraussichtlich noch im Juli 2021 eingeleitet werden.  

Durch die Umwandlung in eine SE bleibe die Rechtsstellung der Aktionäre im Grundsatz unberührt. Sie werden unverändert dieselbe Anzahl an auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) halten. Zudem bleibe der Börsenhandel der Aktien von der SE-Umwandlung unberührt.