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EU-Liste der invasiven Arten erneut ergänzt

Die EU-Liste der invasiven Arten ist erneut ergänzt worden. Auf dieser sind auch Arten aufgeführt, die für den Zoofachhandel und die Heimtierhaltung von Bedeutung sind wie Gymnocoronis spilanthoides (Falscher Wasserfreund), eine Sumpfpflanze, ursprünglich im südlichen Südamerika verbreitet, die auch niedrigere Temperaturen aushält.

Die EU-Liste der invasiven Arten ist erneut ergänzt worden. Auf dieser sind auch Arten aufgeführt, die für den Zoofachhandel und die Heimtierhaltung von Bedeutung sind wie Gymnocoronis spilanthoides (Falscher Wasserfreund), eine Sumpfpflanze, ursprünglich im südlichen Südamerika verbreitet, die auch niedrigere Temperaturen aushält. Sie ist bereits seit den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts in der Aquaristik beliebt. Eine weitere Aquarienpflanze ist Salvinia molesta (Großer Schwimmfarn), eine in Aquarien gern verwendete Schwimmpflanze.

An aquaristisch relevanten Fischen ist der Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus) zu nennen, ein beliebter, ursprünglich aus Nordamerika stammender und mittlerweile in Deutschland etablierter Kaltwasserfisch. Diese Art wird auch im Gartenteich gehalten, da sie im Sommer auch höhere Temperaturen verträgt. Eine weitere Fischart ist der Gestreifte Korallenwels (Plotosus lineatus). Dieser Meerwasserfisch gelangte durch den Suezkanal aus dem Roten Meer ins Mittelmeer, wo er sich seitdem stark vermehrt. Durch die giftigen Flossenstacheln kommt es seitdem zunehmend zu Verletzungen bei Fischern.

Der Hirtenstar oder Hirtenmaina (Acridotheres tristis) ist etwas größer als der einheimische Star. Die von Vogelliebhabern gehaltene, ursprünglich aus Asien stammende Art wurde in der Golf-Region zur Schädlingsbekämpfung ausgesetzt. Er sollte dort Schadinsekten vertilgen, verbreitete sich aber schon bald nach Nordwesten bis nach Südeuropa, wo er offenbar zunehmend in Konkurrenz mit anderen Vogelarten um Futter und Brutplätze (Höhlenbrüter) tritt. Die in ihrem Futterspektrum sehr anpassungsfähige Art wird in der Liste der 100 schlimmsten invasiven Arten geführt. Unklar ist jedoch, ob sich der Hirtenstar im europäischen Raum etablieren kann, zudem die Risikoabschätzung in einigen Bereichen widersprüchlich war.

Gemäß Artikel 32 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 1143/2014 dürfen vorhandene Bestände der neu hinzugekommenen Arten noch ein Jahr lang abverkauft werden.