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Elektronische Bezahlsysteme__Kein verpflichtendes Gesetz notwendig

Forderungen des Verbandes Bitkom, die Händler dazu zu verpflichten mindestens eine elektronische Zahlungsart anzubieten, bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als überflüssig.

„An die 90 Prozent der rund eine Million Kassen in Deutschland akzeptieren bereits in irgendeiner Form elektronische Zahlungen. Für die wenigen Händler, die elektronische Zahlungen bisher nicht anbieten, sind die Angebote der Zahlungsdienstleister schlicht unattraktiv. Das kann auch ein Gesetz nicht ändern, es würde die derzeitigen Angebote eher zementieren und wie ein Konjunkturprogramm für Anbieter wirken“, so HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel.

Die Zahlungsdienstleister seien folglich in der Pflicht, wettbewerbsfähige Angebote zu machen. „Wer die Digitalisierung bei der Bezahlung im Einzelhandel weiter voranbringen will, muss dafür sorgen, dass die Infrastruktur dafür vorhanden und bezahlbar ist“, so Binnebößel weiter. Dazu gehöre auch eine Überarbeitung der Verordnung zu Interbankenentgelten oder die Umsetzung neuer Instant Payment-Verfahren.

Damit elektronische Bezahlverfahren auch für noch mehr mittelständische Handelsunternehmen attraktiv werden, seien auch finanzielle Förderungen der Akzeptanzstellen denkbar.