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EU-Kaufrecht__"Verpasste Chance für den Binnenmarkt"

Kritisch beurteilt der Handelsverband Deutschland (HDE) die Einigung der EU-Institutionen im Trilog zum EU-Kaufrecht.

„Zur Vollendung des EU-Binnenmarkts leisten die beiden Richtlinien keinen Beitrag. Sie sind nutzlos, teuer und helfen dem Handel nicht, das volle Potential des Binnenmarktes auszuschöpfen. Hier wurde eine große Chance verpasst. Anstatt Regelungen zu vereinfachen und den grenzüberschreitenden Handel zu fördern, wurden die Vorschriften verkompliziert“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Die EU hat beschlossen, die Verbraucherrechte bei Gewährleistungsfällen deutlich zu erweitern, ohne die national unterschiedlichen Regelungen im Binnenmarkt zu harmonisieren. Die Unternehmen aber sind auf einheitlichere Vorgaben innerhalb der EU angewiesen, um ihre Waren einfacher grenzüberschreitend anbieten zu können.

Auch die zahlreichen, zusätzlichen Anforderungen für den Handel bewertet der HDE negativ: „Die Händler sind schlicht überfordert, wenn sie für alle Waren, die sie verkaufen, künftig regelmäßig Updates zur Verfügung stellen sollen. Und auch die Garantie einer bestimmten Lebensdauer für die verkauften Produkte geht über das hinaus, was die Händler leisten können“, so Genth. Denn die geforderten Updates kann der Händler kaum selbst her- und bereitstellen, die praktische Abwicklung würde ihn angesichts der vielen tausend Produkte im Sortiment überfordern. Zudem führt die geplante Verpflichtung zur Garantie einer bestimmten Lebensdauer in der Praxis zu erheblichen Rechtsunsicherheiten. Bisher haftet der Händler für die Übergabe eines einwandfreien Produkts, nun soll auch die Haltbarkeit garantiert werden. Gleichzeitig wird die Frist für die Umkehr der Beweislast von sechs auf mindestens zwölf Monate verdoppelt. Das heißt, der Kunde kann Produkte ein Jahr nach dem Kauf zurückgeben und der Händler muss dann beweisen, dass die Ware bei Übergabe einwandfrei war. Bisher musste der Kunde bei Rückgaben ab sechs Monaten nach dem Kauf nachweisen, dass der Schaden schon beim Kauf bestand.