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Gesetzentwurf beschlossen__Das Verbot von Plastiktüten kommt

Bild von Elias Schäfer auf Pixabay

(RA Rössel) – Am 06.11.2019 hat das Bundeskabinett nun das schon lange diskutierte Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht. Künftig sollen Tragetaschen aus Kunststoff auch nicht mehr gegen Geld an den Ladenkassen erhältlich sein. Doch nicht alle Plastikbeutel werden verboten.

Seit 2016 gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels, Plastiktaschen bzw. -tüten nicht mehr kostenlos abzugeben. Der Verbrauch ging daraufhin von mehr als 70 Tüten pro Kopf im Jahr 2015 auf rund 20 Stück pro Kopf in 2018 zurück. Laut Umweltministerin Svenja Schulze werden immer noch 1,6 Mrd. dieser Taschen pro Jahr verbraucht – mit dieser Ressourcenverschwendung soll nun Schluss sein. Zumindest fast, denn das Gesetz sieht Ausnahmen vor.

Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometer sollen von Letztvertreibern nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Von dem Verbot ausgenommen werden sollen Tüten, die eine Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern haben (so genannte „Hemdchenbeutel“); diese werden meist zum Transport von Obst und Gemüse verwendet.

Nach dem Kabinettsbeschluss müssen sich Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Eine Übergangsfrist ist geplant: Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird es voraussichtlich noch sechs Monate dauern, bis das Verbot tatsächlich in Kraft tritt. Diese Übergangsfrist soll den Abbau von Restbestände ermöglichen. Für den Vollzug sind die Länder zuständig. Mehr unter www.juris.de