Artikelarchiv

Insolvenz__Auskunftspflicht des Geschäftsführers

(jlp). Wird gegen eine GmbH Insolvenzantrag gestellt, ist der Geschäftsführer verpflichtet, über die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaft, und insbesondere auch über gegen ihn selbst gerichtete Ansprüche, Auskunft zu erteilen. Über seine persönlichen Vermögensverhältnisse muss er hingegen keine Angaben machen.

Bundesgerichtshof, Az.: IX ZB 62/14