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Lockdown in Nordrhein-Westfalen__Hundeschulen müssen geschlossen bleiben

Foto: succo/Pixabay

Am 30. Dezember 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Einzel- und Gruppenausbildung in Hundeschulen derzeit weiterhin nicht stattfinden darf.

Derzeit sind alle außerschulischen Bildungsangebote in Präsenz aufgrund der Covid-19-Pandemie untersagt. Frühere Beschränkungen waren allein auf die Generalklausel des Infektionsschutzes gestützt worden. Dieses Vorgehen hielt in Einzelfällen gerichtlicher Überprüfung nicht stand; nach Auffassung des Gerichts ist der neu geschaffene Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes (InfSchG) aber eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für das ausgesprochene Verbot außerschulischer Bildungsangebote.

Die Relevanz einer Hundeschule für das öffentliche Leben sei nicht so bedeutend, dass sie ausreichend sei, um den infektionsschutzrechtlichen Gefahrengrad des Betriebes zu übersteigen. Es sei auch nicht zu befürchten, dass die Entwicklung und das Verhalten der Hunde, die nicht in Präsenzveranstaltungen geschult werden könnten, dauerhaft beeinträchtigt würden, schließlich gebe es auch Online-Veranstaltungen von Hundeschulen. Auch die Klägerin biete solche Fortbildungen für Halter und Hund schließlich an. (Aktenzeichen 13 B 1787.20 NE)

Dietrich Rössel, Rechtsanwalt