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Tierlebensversicherung__Totes Pferd war nichts mehr wert

Foto: succo/Pixabay

Nachdem ein Halter sein Pferd einschläfern lassen musste, wollte er von der Versicherung Geld für eine Lebensversicherung, die er für das  Tier abgeschlossen hatte. Die Versicherung wollte nicht zahlen und bekam vor Gericht Recht.

Das Amtsgericht Frankfurt hat über die Klage eines ehemaligen Tiereigentümers entscheiden. Dieser hatte sein Pferd lebensversichert und wollte nach den Bedingungen des Versicherungsvertrages den Wert ausgezahlt erhalten, den das Tier im Falle einer erforderlichen Nottötung zum Zeitpunkt seines Lebensendes noch hatte.

Nachdem das Tier im Nachgang zu einer medikamentösen Behandlung zusammenbrach und eingeschläfert werden musste, verlangte sein ehemaliger Eigentümer den Zeitwert des Tieres und verklagte die Versicherung, als diese sich weigerte zu zahlen.

Mit seiner Klage hatte er jedoch keinen Erfolg: Das Tier habe vor den Vorfällen, die zur Nottötung führten, bereits keinerlei Reit- und Fahrtauglichkeit mehr gehabt. Es sei im Hinblick auf Medikamentengaben auch nicht mehr als Schlachttier zu verwenden gewesen. Daher müsse der Versicherer nichts zahlen – schließlich sei das Tier wirtschaftlich wertlos gewesen.

Eine solche Klausel im Versicherungsvertrag sei aber auch nicht unwirksam: Schließlich seien durchaus Fälle denkbar, in denen ein Tier vor der Nottötung noch einen wirtschaftlichen Wert hat.

Dietrich Rössel, Rechtsanwalt (AZ 32 C 1479/18 (18))