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Verband fordert Ausnahme__Heimtierpfleger sollen weiter arbeiten dürfen

Groomer sorgen mit ihrer Arbeit für das Tierwohl. (Foto: WZF/Tobias Gehring)

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe hat bei den zuständigen Ministerien in den Bundesländern darauf gedrängt, Heimtierpfleger in der Liste kritischer Infrastrukturen zu berücksichtigen, damit sie auch während der Corona-Krise ihre Dienstleistung anbieten können. Diese Branche sorge für die Grundversorgung vieler Hunderassen, so das Argument.

In einigen Bundesländern werden laut Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) die Heimtierpfleger im Salon nicht eindeutig als systemrelevante Dienstleister eingestuft, sondern den Freizeitaktivitäten zugeordnet. Auch werde behauptet, die Dienstleistungen seien keine Grundversorgung von Haustieren. Heimtierpfleger werden in diesem Zusammenhang sogar den Humanfriseuren zugeordnet.

Infolge dessen ordneten viele Kommunen an, dass die Heimtierpfleger nicht mehr arbeiten dürfen. Sollten die Bundesländer das Praktizieren der Heimtierpfleger nicht ausdrücklich zulassen, drohe in wenigen Wochen ein Pflegestau, der mit einer Tierwohlgefährdung einhergehe, so der ZZF. Im Hundesalon werde eine Dienstleistung angeboten, die dem Wohlergehen und der Gesundheitsprophylaxe des Hundes dient.

Pflege ist notwendig

Die Pflege von bestimmten Hunderassen ist laut ZZF eine Notwendigkeit. Ein Großteil der Hunderassen, die regelmäßig den Hundesalon besuchen, habe ein stetig wachsendes Fell am ganzen Körper. Wenn diese Tiere nicht regelmäßig fachgerecht gepflegt werden, verfilzten die Felle, Hautkrankheiten entstünden und Parasiten vermehrten sich – gerade bei steigenden Temperaturen.

Tierhalter seien mit der Fellpflege häufig überfordert, heißt es in dem Schreiben des Verbandes an die zuständigen Ministerien. Die Halter sind jedoch gemäß des deutschen Tierschutzgesetzes dazu verpflichtet, die ihnen anvertrauten Tiere „ihren Bedürfnissen entsprechend“ zu versorgen. Außerdem würden in den Salons spezielle Futtermittel für Hunde und Katzen angeboten. Deshalb fordert der ZZF, dass Heimtierpflegern deutschlandweit unter Hygieneauflagen erlaubt sein sollte, weiterhin zu arbeiten und Härtefälle zu behandeln.

Kein Kundenkontakt

Der Verband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Heimtierpfleger keinen Kundenkontakt hätten. Hinsichtlich der Schutzmaßnahmen orientierten sie sich derzeit an den Empfehlungen für Kleintierpraxen des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte. In der Regel arbeite ein professioneller Hundefriseur ausschließlich alleine mit und an dem Tier. Die Hunde werden dem Heimtierpfleger vor der Salontür – in einer Art Schleuse – übergeben und nach der Behandlung wieder abgeholt. Kunden würden somit den Arbeitsbereich nicht betreten. Auch ein Hol- und Bring-Service sei machbar.

Reinigung und Desinfektion von Arbeitsmaterial seien ohnehin selbstverständlich, erläutert der ZZF. Durch das unmittelbare Baden des Hundes mit Shampoo werde zudem – wie beim allgemein empfohlenen Händewaschen – das Corona-Virus unschädlich gemacht.

Nach Ansicht des ZZF sollte es jedem Unternehmer obliegen zu entscheiden, ob er in dieser Krise seinen Salonbetrieb fortführt oder nur für Härte- beziehungsweise Notfälle zur Verfügung steht. Auf keinen Fall dürfe er durch diese Entscheidung sein Anrecht auf Soforthilfemaßnahmen verlieren.

Aufgrund der Verunsicherung und der finanziellen Lage der Bevölkerung werde es selbst bei Fortführung der Tätigkeit zu deutlichen Umsatzeinbußen kommen. Der Großteil der Hundesalons in Deutschland seien Einzelunternehmen. Um auch zukünftig die Existenz der Hundesalons und damit die Gesundheit der Hunde zu gewährleisten, müssen laut ZZF sämtliche für Solounternehmer vorgesehene Corona-Soforthilfe-Maßnahmen auch bei nicht behördlicher Betriebsschließung zugänglich sein.