Artikelarchiv

Berliner Senat__Diverse Anfragen zum Tierverkauf

Verstöße wurden im Berliner Zoofachhandel häufig bei der Reptilienhaltung festgestellt. Nicht alle Verkaufsterrarien waren so vorbildlich wie hier im Bild. Foto: Kathrin Glaw

Der grüne Abgeordnete Stefan Taschner hat in den vergangenen Wochen drei schriftliche Anfragen an den Berliner Senat gestellt und sich Auskünfte über Tierschutz in Berliner Zoohandlungen und illegalen Tierhandel erbeten. 

Die zuständige Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gab Antworten zur art- und tiergerechten Haltung bzw. zu Verstößen im gewerblichen Handel. Weiter berichtete die Senatsverwaltung über den Umfang des illegalen Tierhandels im Land Berlin, Tierhandel über Internetportale und Maßnahmen des Landes zur Bekämpfung des illegalen Tierhandels.

In der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11974 vom 2. August 2017 fragte Taschner zum Thema „Schnell mal ein Tier geshoppt?“, in wie vielen Berliner Tierfachhandlungen, Zootierfachhandlungen, Baumärkten und sonstigen Geschäften Tiere käuflich erworben werden können. Die Antwort im Namen des Senats: „Nach Mitteilung von elf Bezirken gibt es in Berlin derzeit 53 Tierfachhandlungen, Zootierfachhandlungen, Baumärkte und sonstige Geschäfte, in denen Tiere käuflich erworben werden können.“

Verstöße gegen eine tierschutzgerechte Haltung in den genannten Geschäften wurden von den zuständigen Behörden bei folgenden Punkten festgestellt:

Vögel und Kleinsäuger: Zu hohe Besatzdichte von Wellensittichen und von Mäusen, Einzelhaltung von Zebrafinken, Schaufensterhaltung von Wellensittichen, verschmutzte Näpfe mit dem dazu gehörigen Gestänge in Volieren für Prachtfinken sowie Wellensittiche, ungeeignete Anbringung einer Sitzgelegenheit in einer Wellensittichvoliere, die zu einer Verkotung der Futternäpfe führte, zu geringe Einstreutiefe in einem Goldhamsterkäfig und zu hohe Schadstoffkonzentration der Luft in einer Kaninchen- und Meerschweinchenhaltung.

Terraristik: Haltung von Landschildkröten ohne Winterruhe im Schauterrarium, Reptilienhaltung ohne zur Verfügung stehendes Wasser, mangelnde Sauberkeit im Terrarium, Ausstattungsmängel, Fehler in der Platzierung der Unterbringungsbehältnisse, bauklimatische Mängel, Kennzeichnungsmängel, deutlich zu geringe relative Luftfeuchtigkeit in den Regenwald- und Waldterrarien mit Besatz an Rotkehlanolis, Korallenfinger, Kornnattern und Teppichpythons, zu geringe Temperatur im Terrarium für die Landschildkröten.

Auf die Frage, ob es rechtlich möglich sei, dass das Land Berlin den Tierhandel über Internetportale beende, verwies der Berliner Senat auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Tierschutz; entsprechend habe das Land Berlin keine Möglichkeit, den Tierhandel über Internetportale zu beenden.