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Bündnis 90/Die Grünen__Aktueller Antrag zum Tierschutz

Für den Verkauf bzw. die Abgabe von Heimtieren über Online-Plattformen verlangt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine verpflichtende Identitätsprüfung.

Am 7. November 2018 haben mehrere Abgeordnete der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur unverzüglichen Umsetzung des Tierschutzes eingebracht. Ein Passus des Antrags beschäftigt sich mit Heimtieren.

Die tierschutzrechtlichen Bestimmungen stammten überwiegend aus der Zeit vor der Verfassungsänderung, mit der im August 2002 das Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes aufgenommen wurde. In ihrem Antrag (Drucksache 19/5564) fordern die Abgeordneten den Deutschen Bundestag deshalb auf, zur strukturellen Verbesserung des Tierschutzes den Eigenwert des Tieres in die Grundsatzbestimmung des §1 TierSchG aufzunehmen, damit die aus der Staatszielbestimmung Tierschutz folgende „Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten“ auch im Tierschutzgesetz zum Ausdruck gebracht wird.

Unter Punkt D geht der Antrag auf „Tiere zur Unterhaltung und zuhause“ ein. Gefordert wird u.a.:

- eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen einzuführen;

- einen Sachkundenachweis für die Haltung von exotischen Heimtieren zu erarbeiten;

- den Verkauf oder die Abgabe von Heimtieren über Online-Plattformen an eine verpflichtende Identitätsprüfung zu koppeln.