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Bundesverwaltungsgericht__Entscheidung zu Fundtierkosten

Ohne entsprechende Verträge mit den Kommunen müssen die Kosten der Tierheime für die Unterbringung von Fundtieren nicht übernommen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 26. April in letzter Instanz entschieden, dass Tierheime ohne entsprechende Verträge mit den Kommunen, Fundtierkosten nur dann erstattet bekommen, wenn die Tiere vorher im Fundamt abgegeben wurden. 

Der Deutsche Tierschutzbund und zwei seiner Mitgliedsvereine, der Tierschutzverein Rosenheim und der Tierschutzverein für den Landkreis Cham, sind damit vor dem BVerwG gegen drei Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gescheitert. Der Deutsche Tierschutz bezeichnet das Urteil als „herben Rückschlag für den Tierschutz“: Das Gericht zwinge damit die Tierheime, Fundtiere abzuweisen und Finder zum Rathaus zu schicken. Dies dürfte für Chaos in den Kommunen sorgen.

Der Deutsche Tierschutzbund rät nun allen Kommunen einen fairen Fundtierkostenvertrag mit einem seriösen Tierheim abzuschließen, um zu verhindern, dass aus einer ungeklärten Betreuungslage Tierleid entsteht. Nur so hätten Kommunen, Tierheime und letztlich auch die Finder Sicherheit. Gleichzeitig ist der Gesetzgeber gefordert einen bundeseinheitlichen Rahmen zu schaffen, in dem sich diese Verträge bewegen.