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Corona-Infekt__Klöckner will Meldepflicht für Haustiere

Ist die Katze corona-infiziert, muss das wohl bald gemeldet werden. Foto: Pexels/Pixabay

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der bekannte gewordene Corona-Infektionen bei gehaltenen Tieren meldepflichtig werden sollen. Einen Zwang zum Test lehnt sie aber ab.

In verschiedenen Ländern waren jeweils Einzelfälle von Hauskatzen aus von Corona betroffenen Haushalten bekannt geworden, die positiv getestet wurden. Dies teilt das Ministerium mit. Weltweit gebe es bislang 15 gemeldete Infektionen bei gehaltenen Tieren.

Dass die Anfälligkeit verschiedener Tierarten dabei sehr unterschiedlich sei, zeigten Infektionsversuche des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Katzen und Frettchen sind laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für den Erreger empfänglich, Hunde nach derzeitigem Stand weniger. Die bisherigen Erfahrungen, auch aus Deutschland, lieferten aber keine Hinweise darauf, dass Haustiere, einschließlich Katzen und Frettchen, das Corona-Virus auf Menschen übertragen.

"Wir lernen in Echtzeit"

Bundesministerin Julia Klöckner sagt: „Bei der Bekämpfung von Corona können wir nicht auf Erfahrungen und Expertenwissen zurückgreifen – den Umgang damit lernen wir in Echtzeit. Mehr Wissen schützt uns.“ Umso wichtiger sei es also, die Forschung in vielen Lebensbereichen voranzutreiben, um Erkenntnisse zu gewinnen. „Das machen wir mit der Meldepflicht: Sie ist – auch international – von großer Bedeutung für die Wissenschaft, um Informationen zu Übertragung, Vorkommen und Ausbreitung von Corona zu erhalten.“

Für die Prävention und eine frühzeitige Bekämpfung des Virus sei das unerlässliche Voraussetzung. Das Friedrich-Loeffler-Institut biete hierfür beste Bedingungen. „Es ist weit über die Grenzen Deutschlands anerkannt für seine Spitzenforschung“, so die Ministerin. „Klar betonen möchte ich aber: Es besteht für Haustierhalter keine Pflicht, ihre Tiere testen zu lassen. Das ist nur sinnvoll, wenn das Tier klinische Symptome zeigt."

Der Präsident des FLI, Professor Thomas C. Mettenleiter, ergänzt: „Sars-CoV-2 ist ein zoonotischer Erreger und so ist es wichtig, auch die Rolle von Tieren bei der Epidemiologie der Infektion zu untersuchen und besser zu verstehen. Hierzu hilft die Meldepflicht."

Ziele der Meldepflicht

Die Verordnung zur Meldepflicht soll am 3. Juli im Bundesrat verabschiedet werden. Ziele der neuen Meldepflicht sind:
•    Antworten auf weitergehende und noch ungeklärte Fragen über Vorkommen und Ausbreitung von Corona-Infektionen bei Haustieren liefern
•    Einen Überblick über das Infektionsgeschehen bei Tieren in Deutschland vermitteln und so zu neuen epidemiologischen Erkenntnissen beitragen
•    Dazu beitragen, zukünftig Risiken in Bezug auf die Gesundheit von Tier und Mensch frühzeitig zu erkennen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen anzuwenden
•    Außerdem ist es dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möglich, dann die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und die EU-Kommission über bestätigte Fälle von Corona-Infektionen bei gehaltenen Tieren in Deutschland zu informieren.