Artikelarchiv

Invasive Arten__EU-Liste erneut ergänzt

Der Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus) wurde als invasive Art in die entsprechende EU-Liste aufgenommen. Foto: Enrico Richter / aqua-global – Dr. Jander & Co. OHG

Die EU-Liste der invasiven Arten ist erneut ergänzt worden. Unter anderem sind auch Arten aufgeführt, die für den Zoofachhandel und die Heimtierhaltung von Bedeutung sind. Darauf weisen die ZZF-Experten Dr. Stefan Hetz und Jörg Turk hin.

Zu den neu in die EU-Liste aufgenommenen Arten gehören der Falsche Wasserfreund (Gymnocoronis spilanthoides), eine Sumpfpflanze, die ursprünglich auch im südlichen Südamerika verbreitet ist und auch niedrigere Temperaturen aushält. Sie ist bereits seit den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts in der Aquaristik verbreitet. Eine weitere Aquarienpflanze ist der Große Schwimmfarn (Salvinia molesta), eine in Aquarien beliebte Schwimmpflanze.

An aquaristisch relevanten Fischen ist der Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus) zu nennen, ein beliebter, ursprünglich aus Nordamerika stammender und mittlerweile in Deutschland etablierter Kaltwasserfisch. Diese Art wird auch im Gartenteich gehalten, da sie im Sommer auch höhere Temperaturen verträgt. Eine weitere Fischart ist der gestreifte Korallenwels (Plotosus lineatus). Dieser Meerwasserfisch gelangte durch den Suezkanal aus dem Roten Meer ins Mittelmeer, wo er sich seitdem stark vermehrt. Durch die giftigen Flossenstacheln kommt es seitdem zunehmend zu Verletzungen bei Fischern.

Der Hirtenstar oder Hirtenmaina (Acridotheres tristis) ist etwas größer als der einheimische Star. Die von Vogelliebhabern gehaltene, ursprünglich aus Asien stammende Art wurde in der Golf-Region zur Schädlingsbekämpfung ausgesetzt. Er sollte dort Schadinsekten vertilgen, verbreitete sich aber schon bald nach Nordwesten bis nach Südeuropa, wo er offenbar zunehmend in Konkurrenz mit anderen Vogelarten um Futter und Brutplätze (Höhlenbrüter) tritt. Die in ihrem Futterspektrum sehr anpassungsfähige Art wird in der Liste der 100 schlimmsten invasiven Arten geführt. Unklar ist jedoch, ob sich der Hirtenstar im europäischen Raum etablieren kann, zudem die Risikoabschätzung in einigen Bereichen widersprüchlich war.

Gemäß Artikel 32 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 1143/2014 dürfen vorhandene Bestände der neu hinzugekommenen Arten noch ein Jahr lang abverkauft werden.