Änderung des Infektionsschutzgesetzes__Verbände fordern: Fachgeschäfte für den Heimtierbedarf müssen offen bleiben

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In Deutschland leben insgesamt ca. 34,9 Millionen Heimtiere. Ihre Versorgung müsse auch in der Zeit der Pandemie gewährleistet werden, betonen Verbände der Heimtierbranche. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes stelle diesen Anspruch infrage und müsse daher entsprechend angepasst werden.

Nach dem bekannt gewordenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen untersagt werden. Dies teilten der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) und der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) nun mit.

Während der Lebensmitteleinzelhandel hiervon ausgenommen bleibe, seien in der Entwurfsfassung, abweichend von den bisherigen Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidenten, für Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte keine Ausnahmen mehr vorgesehen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Branchenverbände.

Nachbarländer machen es vor

Seit dem ersten Lockdown 2020 waren die Tierfachgeschäfte ausgenommen und wurden folgerichtig weiterhin als Verkaufsstellen für den täglichen Bedarf gezählt. Genau dieser Umstand sollte auch bei der Regelung im Rahmen der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes berücksichtigt werden, fordern ZZF und IVH unisono.

Ein Blick zu den EU-Nachbarn zeige: Auch dort seien Tierbedarfsmärkte als notwendig für den täglichen Bedarf eingestuft worden und im Lockdown geöffnet geblieben. Eine Schließung von Fachgeschäften für den Heimtierbedarf würde die notwendige Grundversorgung der Heimtiere gefährden.

Fast 40 Prozent des gesamten Heimtierfutters wird in Deutschland über den Fachhandel verkauft. Für die Versorgung von Zierfischen, Reptilien und Amphibien ist der Zoofachhandel sogar die weitaus wichtigste Anlaufstelle für die Tierhalter. Bei anderen Heimtierbedarfsartikeln, wie Hundeleinen oder Katzenstreu, beträgt der Umsatzanteil sogar nahezu 80 Prozent.

Verbände: LEH-Angebot reicht nicht

Das im Lebensmittelhandel angebotene Futtersortiment decke nicht ausreichend die Versorgung der in Deutschland gehaltenen Heimtiere ab, heißt es in der Presseerklärung. Viele Tierhalter wären nicht in der Lage, ihre Heimtiere mit tiergerechten Futtermitteln zu füttern, wenn die Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte auch nur vorübergehend geschlossen würden.

„Heimtiere sind ganz überwiegend Familienmitglieder – deren wertvolle Rolle gerade in den zurückliegenden Corona-Zeiten uns allen bewusst geworden ist“, stellt Georg Müller, Vorsitzender des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH), fest.

„Es sollte daher außer Frage stehen, dass ihre Versorgung im gleichen Maße uneingeschränkt sichergestellt werden sollte. Wir appellieren daher dringend, Tierbedarfsmärkte – wie in allen bisherigen Corona-Beschlüssen – auch im Rahmen der geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes dem Lebensmittelhandel weiterhin ausdrücklich gleichzustellen“, sagt Müller.

„So wie Menschen ihre persönlichen Grundbedürfnisse über den Lebensmitteleinzelhandel und die Apotheken decken, kann der notwendige Ernährungsbedarf von Heimtieren ausschließlich über den Zoofacheinzelhandel gedeckt werden“, sagt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. „Der Zoofachhandel muss in der Pandemie als Versorgungsstelle des täglichen Bedarfs von Heimtieren für Tierhalter zugänglich bleiben und wurde richtigerweise von Anfang an als systemrelevant eingestuft. Schließlich würde es dem Tierwohl und der Gesundheit der Heimtiere zuwiderlaufen, wenn Zoofachgeschäfte für mehrere Tagen nicht öffnen dürfen.“