Brexit__Worauf Unternehmen achten sollten

Mit dem Brexit ändert sich für Im- und Exporteure in Deutschland einiges. Foto: MasterTux/Pixabay

Ende des Jahres tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus. Vieles ist noch ungeregelt – auch was den Export von Waren aus Deutschland und weiteren EU-Ländern angeht.

Ab Freitag, 1. Januar 2021, wird das Vereinigte Königreich nicht mehr in der Zollunion und im Mehrwertsteuersystem der EU vertreten sein. „Das bedeutet, dass aus der EU nach Großbritannien eingeführte Waren – mit Ausnahme von Nordirland – neuen Zollanmeldungen, Zöllen, Überprüfungs- und Einfuhrsteuerpflichten unterliegen“, sagt Richard Asquith von der Agentur Alavara.  „Nordirland hat ein anderes Mehrwertsteuer- und Zoll-Brexit-System. Unternehmen sollten daher Folgendes beachten:

• Ein Handel besteht aus zwei Parteien. Es sollte klar sein, wer für die Freigabeerklärung verantwortlich ist.

• Es ist eine britische EORI für den Export von Waren erforderlich.

• Importlizenzen überprüfen: Für bestimmte Waren ist eine Lizenz oder ein Zertifikat erforderlich, die von verschiedenen britischen Regierungsbehörden bezogen werden müssen.

• Mehrwertsteuerpflichten überprüfen

• Einfuhrzölle im Voraus berechnen

• Intrastat-Erklärungen für Großbritannien vorbereiten. Für das Vereinigte Königreich müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen monatliche Berichte über den Warenverkehr von der EU nach Großbritannien erstellt werden.

• Importierte Verkäufe im Wert von 135 GBP oder weniger: Für Importe von Waren/Sendungen im Wert von 135 GBP oder weniger wird ein neues Verfahren eingeführt. Die zuständig britische Behörde HMRC beabsichtigt, E-Commerce-Verkäufer oder deren Marktplätze zu verpflichten, am Verkaufsort Mehrwertsteuer auf importierte Waren/Sendungen zu erheben, die 135 GBP nicht überschreiten.