Corona-Krise__Zoofachhändler dürfen ihre Kunden weiter versorgen

Die Regierung hat beschlossen, dass Tierbedarfshändler weiter geöffnet bleiben dürfen. (Foto: Ludwig Willimann/Pixabay)

Die Politik hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Viele Einrichtungen müssen in den kommenden Wochen geschlossen bleiben. Zoofachhändler sind davon aber nicht betroffen. Sie dürfen vielleicht sogar sonntags Tierbedarf verkaufen.

Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, haben Bundesregierung und Länder am Montagnachmittag, 16. März, weitere Beschränkungen des öffentlichen Lebens vereinbart. Einrichtungen wie Bars, Theater oder Museen müssen vorerst geschlossen bleiben. Nicht von diesen Einschränkungen betroffen sind beispielsweise der Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken oder eben Tierbedarfsmärkte.

Sonntagsverkaufsverbot soll fallen

Der Bund legt für diese Bereiche sogar nahe, das Sonntagsverkaufsgebot bis auf weiteres aufzuheben, um die Einkaufsströme noch weiter zu entzerren. Jene Einrichtungen, die von den Schließungen nicht betroffen sind, müssen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllen.

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe hatte vor der Entscheidung der Politik in einem Brief an die zuständigen Ministerien darauf hingewiesen, dass eine Öffnung der Zoofachbetriebe für das Wohl der Heimtiere in Deutschland unabdingbar sei.