Einigung bei Tierschutzgesetz__Strengere Regeln zu Qualzuchten und zum Online-Handel

Deutscher Bundestag

Nachdem zunächst keine Einigung erzielt wurde, hat sich das Bundeskabinett am Freitag, dem 24. Mai 2024, doch noch per Umlaufverfahren auf einen Entwurf des Tierschutzgesetzes verständigt.

Von den geplanten Änderungen betroffen sind zahlreiche wichtige Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird. In Bezug auf den Heimtierbereich sind unter anderem strengere Regeln für den Handel mit Heimtieren im Internet und auf Tierbörsen vorgesehen sowie strengere Regeln zu sogenannten Qualzuchten.

Tierschutz verbessern

Bundesminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) sagte zu der von ihm angestoßenen Reform: „Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht. Doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere. Den Tierschutz zu verbessern hat für uns eine hohe Priorität, denn wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe.“

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) hatte einige kritische Anmerkungen zu Formulierungen im Rahmen der Verbändestellungnahmen eingebracht, grundsätzlich aber die Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes begrüßt: „Die vorliegende Gesetzesänderung wird zu einem verbesserten Tierschutz beitragen. Zudem erwarten wir, dass das angestrebte Ziel, schwerwiegende Tierschutzverstöße strenger zu sanktionieren, auch konsequent umgesetzt wird“, kommentiert ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.

Das sind die wichtigsten Änderungen im Heimtierbereich

 

Sogenannte Qualzuchten

Die seit langem bestehenden Regeln zu sogenannten Qualzuchten, die bereits 1986 eingeführt und 2013 konkretisiert wurden, wurden um eine nicht abschließende Liste mit möglichen Symptomen einer Qualzucht ergänzt. Dadurch soll der Vollzug des Qualzuchtverbots durch die Bundesländer gestärkt werden. Das Züchten gesunder Tiere bleibt erlaubt, es geht nicht um das pauschale Verbot von bestimmten Rassen. Wirbeltiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht mehr ausgestellt werden.

„Wir begrüßen, dass mit der rechtssicheren Regelung zu Übertypisierungen von Zuchtmerkmalen, die sich sehr gesundheitsschädlich auf Heimtiere auswirken, eine langjährige Forderung des ZZF umgesetzt wird“, sagt Holthenrich. „Gewünscht hätten wir uns jedoch eine konkretere Symptomliste, damit die zuständigen Behörden eine praxistaugliche Hilfestellung an die Hand bekommen.“

Verkauf von Wirbeltieren auf Online-Plattformen

Ebenfalls begrüßt der ZZF die Regulierung des Onlinehandels mit Heimtieren. Anbieter von lebenden Wirbeltieren auf Online-Plattformen sollen künftig verpflichtet werden, ihren vollständigen Namen und ihre Kontaktdaten bei der Online-Plattform zu hinterlegen, um eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Damit soll auch der illegale Welpenhandel besser eingedämmt werden. „Als problematisch sieht es der ZZF an, dass auf Online-Plattformen angebotene Wirbeltiere gekennzeichnet werden müssen, da im Bereich kleiner Heimtiere eine alternative individuelle Kennzeichnung oft nicht möglich ist“, so Holthenrich.

Tierbörsen

Bei jeder Tierbörse, bei der eine Teilnahme gewerbsmäßig tätiger Züchter, Halter oder Händler als Anbieter zu erwarten ist, hat mindestens eine Kontrolle vor Ort zu erfolgen. Die Kontrolle soll auch die an die Tierbörse angrenzenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze erfassen. Zudem ist verboten, aus der Natur entnommene Wirbeltiere auf Tierbörsen zur Schau zu stellen, zu tauschen oder zum Verkauf anzubieten, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies für das jeweilige Wirbeltier mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist. An den Haltungseinrichtungen sind Hinweisschilder mit umfangreichen Tierinformationen anzubringen.

Bestandsbücher im Zoofachhandel

Künftig soll das Führen von Bestandsbüchern im Zoofachhandel verpflichtend werden, wobei Inhalt, Art und Weise noch näher in einer Verordnung bestimmt werden müssen. Bei der Ausgestaltung der Verordnung will der ZZF seine Expertise einbringen, „um zweckdienliche Lösungen ohne unnötigen bürokratischen Aufwand zu erzielen“, so Holthenrich.

Verschärfte Strafen bei Tierschutzverstößen

Die Sanktionen für schwerwiegende Tierschutzverstöße sollen verschärft werden. Wer ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet, muss bei wiederholten oder besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Der Bußgeldrahmen für Misshandlungen oder Tötungsversuche soll von 25.000 auf bis zu 50.000 Euro erhöht werden.

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause an den Bundestag gehen. Alle bis zum 1. März eingegangenen Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes von Verbänden wie dem ZZF sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht.

Zu den Stellungnahmen

Zur Kabinettsfassung des Tierschutzgesetzes