Entwaldungsverordnung__EU-Parlament beschließt Aufschub

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch für eine einjährige Verschiebung und deutliche Vereinfachungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gestimmt. Mit 402 zu 250 Stimmen wurde die Frist für große Marktteilnehmer auf den 30. Dezember 2026 verlegt.

„Der Vorschlag verschafft den Unternehmen nicht nur mehr Zeit, um sich auf die Anforderungen vorzubereiten, sondern ermöglicht auch eine praxisgerechte Ausgestaltung der Verordnung“, kommentiert Gordon Bonnet, Geschäftsführer des ZZF Zentralverband der Heimtierbranche. Angesichts der verbleibenden sechs Wochen bis zum Jahresende appelliert Bonnet in Richtung EU-Kommission, den Weg für die Verschiebung nun freizumachen.

Nach dem Rats- und Parlamentsbeschluss gelten die Verpflichtungen der EUDR ab dem 30. Dezember 2026 für große Unternehmen. Für kleine und Kleinstbetriebe wurde die Frist auf den 30. Juni 2027 verschoben.

Umfassende Überprüfung

Die EU-Kommission hatte im Oktober 2025 lediglich eine Übergangsfrist vorgeschlagen, um die Umsetzung zu erleichtern. Die Parlamentarier schlossen sich der Linie des Europäischen Rates an und forderten eine vollständige gesetzliche Verschiebung. Zusätzlich wurde festgelegt, dass die Europäische Kommission bis 30. April 2026 eine umfassende Überprüfung zur Vereinfachung vorlegen muss.

Die Abstimmung im EU-Parlament brachte neben dem Aufschub auch weitreichende Ausnahmen und Vereinfachungen. Das EU-Parlament einigte sich auf die umstrittene Einführung der sogenannten „Kein-Risiko“-Länderkategorie. Der ursprüngliche Vorschlag sah vor, Länder als niedrig, normal oder hoch riskant einzustufen. Die neue Regelung schafft eine vierte Kategorie für Staaten mit stabilem Waldbestand und strenger Durchsetzung. Unternehmen, die aus diesen „risikofreien“ Ländern beziehen, darunter viele EU-Mitgliedstaaten, müssen deutlich weniger Sorgfaltspflichten erfüllen.

Vereinfachter Meldeprozess

Um Beschwerden über bürokratische Doppelarbeit zu begegnen, vereinfachte das Parlament die Meldeprozesse für nachgelagerte Händler. Die Pflicht zur Abgabe einer vollständigen Sorgfaltserklärung liegt künftig vor allem beim Betreiber, der das Produkt erstmals auf den EU-Markt bringt. Nachgelagerte Händler müssen nur noch auf die ursprüngliche Sorgfaltsnummer verweisen – das eliminiert Tausende redundanter Meldungen entlang der Lieferkette.

Die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission beginnen voraussichtlich am 4. Dezember. Nach dem breiten Konsens an diesem Mittwoch ist davon auszugehen, dass es sich bei der Verschiebung der EUDR um eine Formsache handelt. Die formale Verabschiedung muss bis zum 30. Dezember 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, um zu verhindern, dass die ursprüngliche Frist greift. „Es braucht jetzt eine schnelle und klare Entscheidung, um Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen", so Bonnet.