Internationaler Online-Handel__ Umsatzsteuerbetrug soll verhindert werden

Auch Verkäufer ausländischer Waren über Internetplattformen sollen Umsatzster zahlen.

Positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE), dass der Gesetzgeber gegen den Umsatzsteuerbetrug im grenzüberschreitenden Online-Handel vorgeht.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzesentwurf mit Regelungen für eine Haftung von Plattformbetreibern vorgelegt. „Dass der Gesetzgeber hier tätig wird, ist höchste Zeit. Wer auf dem deutschen Markt Waren verkauft, muss sich auch an die hiesigen Regeln halten und die Umsatzsteuer korrekt bezahlen. Ansonsten sind die ehrlichen Steuerzahler im Wettbewerb benachteiligt“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Der Verkauf ausländischer Waren findet oft über Internetplattformen statt, die für die Händler die Lagerung und den Versand der Ware übernehmen. Bisher wird für diese Verkäufe häufig keine Umsatzsteuer bezahlt. Das bleibt in vielen Fällen folgenlos, weil Verkäufer außerhalb der EU für die Steuerbehörden nur schwer greifbar sind. Der HDE fordert deshalb, dass die Plattformbetreiber als zentrale Koordinierungsstelle die Verantwortung für Geschäfte übernehmen, die über Ihre Plattform abgewickelt werden. Diese sollten dann kontrollieren, ob jeder Marktplatzhändler seine steuerlichen Pflichten erfüllt.